Jetzt wird es für die Impflobby womöglich ernst: Nach fast zwei Jahren, in denen eine allgegenwärtige Impfpropaganda den Menschen fälschlicherweise einredet, dass die Corona-Impfungen entweder vor einer Infektion, zumindest aber vor schweren Krankheitsverläufen schützen würden und zudem frei von nennenswerten Nebenwirkungen seien, ist mit Biontech nun erstmals der führende Impfstoffhersteller verklagt worden. Es dürfte sich nur um den Anfang einer umfassenden juristischen Aufarbeitung des schon bisher angerichteten globalen Gesundheitsschadens durch die Impfkampagne handeln.
Die Klagen in sechsstelliger Höhe wurden von der Kanzlei Rogert & Ulbrich eingereicht, nachdem ein außergerichtlicher Vergleich mit Biontech gescheitert war. Als der Konzern mit Schadenersatz- und Auskunftsansprüchen konfrontiert worden sei, habe er sich nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt, sondern lediglich darum gebeten, die Grundlagen der Ansprüche auf einem Formular des Impf-Partnerkonzerns Pfizer anzumelden, teilten die Anwälte mit. Diese Reaktion werten sie als respektlos.
Respektloser Umgang mit kritischen Expertenfragen
„Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter statt seiner Verantwortung nachzukommen“, erklärte Anwalt Marco Rogert. Dieses Verhalten ist für Biontech allerdings nicht ungewöhnlich. Seit Anfang des Jahres verzögert Konzern-Gründer Ugur Sahin Antworten auf Fragen, die ihm fünf Professoren zu seinem Impfstoff gestellt haben.
Unter anderem ging es dabei um dessen graue Verfärbung, um die Verwendung der Stoffe ALC-0159 und ALC-0315 und um Tests auf Nebenwirkungen. Nachdem sowohl Sahin wie auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) entweder gar nicht oder nichtssagend geantwortet hatten, verlangen die Wissenschaftler nun die Herausgabe der erbetenen Informationen mit anwaltlicher Hilfe.
Lange Leidensgeschichte der Opfer
Grundlage ist hierbei das Informationsfreiheitsgesetz. Auch die Kläger gegen Biontech berichten, dass ihre Mandanten ihre Leidensgeschichte meist bereits der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), dem PEI oder Biontech geschildert hätten – allerdings ohne dort auf Gehör zu stoßen. „Gerade in Fällen, in denen es um erhebliche gesundheitliche Schäden geht, wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können, dass man sich dort ernsthaft mit den Sachverhalten auseinandersetzt“, kritisiert Rogert.
Sein Kollege Tobias Ulbrich erklärt: „Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, dass ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA-Injektion stehen.“
Namhafte Kanzlei als Klageführer
Im Arzneimittelgesetz sei festgelegt, dass nicht der Geimpfte nachzuweisen habe, dass der Impfschaden auf der Impfung beruhe, sondern der Impfstoffhersteller müsse beweisen, dass kein Zusammenhang zur Impfung bestehe. Umso erstaunlicher sei es, „dass sich Biontech nicht in den wenigen gemeldeten Schadensfällen unmittelbar einer Regulierung stellt.“
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat sich im Kampf gegen Corona-Beschränkungen bereits einen Namen gemacht – unter anderem mit Kritik am pauschalen Quarantänezwang für Reiserückkehrer. Im Mai kritisierte sie die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen und das weitverbreitete Desinteresse der Ärzte bereits vehement und kündigte an, die Opfer zu unterstützen. Man kann nur hoffen, dass ihre Klage erfolgreich und der Startschuss zu einer umfassenden strafrechtlichen Aufarbeitung des Impfskandals sein wird.