
Es ist die nächste Klatsche für die Corona-Scharlatane in der Bundesregierung und beim Robert-Koch-Institut (RKI), die ihre arbiträren Beschlüsse und Regelanmaßungen zunehmend ohne wissenschaftliche Begründung, par Ordre du Mufti erlassen und damit wieder und wieder den vormaligen „Verschwörungstheoretikern auf Zeit“ verspätet Recht geben in ihrer Einschätzung, dass hier ganz anderen Interessen als dem Volkswohl, der „Gesundheit“ oder rechtsstaatlich verhältnismäßigen Schutzvorkehrungen gedient wird: Zum ersten Mal hat ein deutsches Verwaltungsgericht die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monaten durch das RKI für verfassungswidrig erklärt; wenn auch naturgemäß nur mit regionaler Rechtswirkung – denn das Urteil gilt im konkreten Fall nur für den beklagten Landkreis Osnabrück – und auch nur im Einzelfall des Klageführers.
Allerdings kommt der Entscheidung n eine weitreichende Bedeutung zu: Denn die Urteilsbegründung hat es in sich – und spätestens wenn das erste Oberverwaltungsgericht (das dann auch Rechtsnormen komplett verwerfen kann) die Argumente der Osnabrücker Richter aufgreifen, kippt die Statusverkürzung auch flächendeckend.
Rechtswidrige Behördenwillkür
Die Richter stellen nämlich fest, dass der Genesenenstatus selbst und seine Dauer von erheblicher Bedeutung für die Freiheit der Bürger sind, und dass die Verlagerung der Entscheidungshoheit über eine derartig gravierende Einschränkung dieser Freiheit an eine untergeordnete Behörde rechtswidrig gewesen sei. Der vom RKI zur Begründung seiner erratischen Einschätzungen gelieferte Hinweis auf eine „sich ständig ändernde Internetseite des RKI“ sei „intransparent“ und reiche nicht aus.
Als hätten die Gesundheitsminister der Länder das heutige Urteil erahnt, hatten sie auf ihrer Konferenz am Montag Abend bereits die Forderung verabschiedet, dass fortan das Robert-Koch-Institut nicht mehr die Macht haben dürfe, über den Genesenenstatus zu entscheiden; stattdessen solle durch Rechtsverordnungen klar und nachvollziehbar geregelt sein, wie lange dieser gilt – und nicht durch Nacht- und Nebel-Entscheidungen der Wieler-Behörde. Eine schallende Ohrfeige für Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Verkürzung vehement verteidigt hatte. Strenggenommen ist auch die Forderung der Minister fragwürdig – denn eigentlich gehört eine so wichtige Frage wie die, wie lange jemand als „gesund“ gilt und ab wann er wieder nicht mehr ohne Zusatzimpfung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen darf, in die Entscheidung der Legislative, also des Bundestags – wenn sie überhaupt in der Macht von Politikern steht.
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