Die AfD hat in der anstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gegen Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Thüringen-Wahl einen Befangenheitsantrag eingereicht. Grund: Die zuständigen Richter hatten vor kurzem eine Einladung der beklagten Bundeskanzlerin zum Abendessen angenommen.
In zwei Wochen beginnt die Verhandlung gegen Angela Merkel über ihre Aussagen zur Thüringen-Wahl im Februar 2020. Einen Tag nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef erklärt wurde, hatte Merkel sich von einem Staatsempfang aus Südafrika zu Wort gemeldet und die Wahl als „unverzeihlich“ bezeichnet, die „rückgängig gemacht“ werden müsse. Kemmerich beugte sich dem Druck und trat nur drei Tage nach seiner Wahl vom Amt des Ministerpräsidenten zurück. Für die AfD war klar, die Aussage Merkels war eine klare Verletzung der „Neutralitätspflicht“. Die AfD reichte Klage ein.
Kurz vor Prozessbeginn lud die Beklagte Angela Merkel dann offensichtlich noch schnell eine Delegation unter Leitung des CDU-Mitglieds und Vorsitzenden Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin König ins Kanzleramt ein. Der Besuch samt gemeinsamen Abendessen setze eine „seit vielen Jahren bestehende Tradition fort“, wehrt man sich gegen Kritik.
Für die AfD hat dieses Treffen mehr als nur ein Geschmäckle. Sie reichte laut RT einen Befangenheitsantrag gegen die zuständigen Richterinnen und Richter ein. Dass sich ausgerechnet Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats und mit ihr auch andere zuständige Juristen „mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können“, so die AfD-Begründung.
Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel warf Merkel in einem Tweet vor, mit der Einladung der Richter „fehlenden Respekt vor rechtsstaatlichen Prinzipien“ gezeigt zu haben. (MS)
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