Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Essen mit der Kanzlerin: AfD reicht Befangenheitsantrag gegen die Bundesverfassungsrichter ein

Die AfD hat in der anstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gegen Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Thüringen-Wahl einen Befangenheitsantrag eingereicht. Grund: Die zuständigen Richter hatten vor kurzem eine Einladung der beklagten Bundeskanzlerin zum Abendessen angenommen.

In zwei Wochen beginnt die Verhandlung gegen Angela Merkel über ihre Aussagen zur Thüringen-Wahl im Februar 2020. Einen Tag nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef erklärt wurde, hatte Merkel sich von einem Staatsempfang aus Südafrika zu Wort gemeldet und die Wahl als „unverzeihlich“ bezeichnet, die „rückgängig gemacht“ werden müsse. Kemmerich beugte sich dem Druck und trat nur drei Tage nach seiner Wahl vom Amt des Ministerpräsidenten zurück. Für die AfD war klar, die Aussage Merkels war eine klare Verletzung der „Neutralitätspflicht“. Die AfD reichte Klage ein.

Kurz vor Prozessbeginn lud die Beklagte Angela Merkel dann offensichtlich noch schnell eine Delegation unter Leitung des CDU-Mitglieds und Vorsitzenden Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin König ins Kanzleramt ein. Der Besuch samt gemeinsamen Abendessen setze eine „seit vielen Jahren bestehende Tradition fort“, wehrt man sich gegen Kritik.

Für die AfD hat dieses Treffen mehr als nur ein Geschmäckle. Sie reichte laut RT einen Befangenheitsantrag gegen die zuständigen Richterinnen und Richter ein. Dass sich ausgerechnet Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats und mit ihr auch andere zuständige Juristen „mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können“, so die AfD-Begründung.

Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel warf Merkel in einem Tweet vor, mit der Einladung der Richter „fehlenden Respekt vor rechtsstaatlichen Prinzipien“ gezeigt zu haben. (MS)

screenshot Twitter

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