Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU plant 1.000 Euro monatlich pro „umsiedelungswilligem Ukrainer“, Italien legt nochmals 900 Euro drauf

Wenn Sie „die EU“ lesen, sollten Sie wissen, dass es sich um Ihr Geld handelt. Denn die berüchtigte EU sammelt Geld von den Mitgliedsstaaten und verwendet es dann. Und 10 Prozent des Geldes wird in Italien eingenommen, also die Steuern der Italiener.

„Es ist klar, dass unsere Ressourcen und Aufnahmekapazitäten nicht ausreichen werden, um den zunehmenden Strom von Menschen zu bewältigen. Dies gilt insbesondere auf lange Sicht. Die derzeitige Situation ist aber auch dramatisch und zeigt, wie dringend notwendig rasche Lösungen auf europäischer Ebene sind“.

So steht es schwarz auf weiß in einem Brief, den die Innenminister Deutschlands und Frankreichs, Nancy Faeser und Mariusz Kaminski, vor drei Tagen an die Europäische Kommission geschickt haben. Und insbesondere an die beiden Kommissare, die für diesen Notfall zuständig sind: der Grieche Margaritis Schinas und die Schwedin Ylva Johansson.

Ukrainer sollen nach Italien gebracht werden – 1.000 Euro pro Monat 

Und die EU hat bereits entschieden, was nun geschehen soll: 1.000 Euro für jeden aufgenommenen Ukrainer. Dann: kostenloser Transport, um das Land der ersten Ankunft“ zu verlassen und dann glücklich von Polen nach Italien zu gelangen. In wie vielen Fällen es sich tatsächlich um notleidende Ukrainer handelt, konnte man in den vergangenen Wochen in Deutschland eindrücklich sehen. „Ukrainer“ aus Afrika, dem Nahen Osten und dem Zigeuner-Milieu.

Am vergangenen Mittwoch stellte die Kommission jedenfalls weitere 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Auf dieser Grundlage werden die EU-Innenminister ihre Beratungen aufnehmen. Es ist jedoch klar, dass das ihnen vorgelegte Projekt größere Anstrengungen erfordern wird. Die Idee ist nämlich, für jeden aufgenommenen Flüchtling alle sechs Monate einen „Pauschalbetrag“ von tausend Euro bereitzustellen. Es gibt bereits fast 4 Millionen Ukrainer. Aber es gibt ebenso viele Vertriebene. Kurzum, diese 3,5 Milliarden werden nicht ausreichen. Der größte Anteil würde an Polen gehen, das auf drei Millionen Flüchtlinge zusteuert und daher drei Milliarden Euro erhalten würde. Die Rangliste der am stärksten beteiligten Länder umfasst laut Kommissar Johansson Österreich, Zypern, die Tschechische Republik und Estland. „Außergewöhnliche Ereignisse“, schreiben die beiden Minister, „erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, unkonventionelles Denken und eine bessere operative Koordination.

Aber es gibt noch einen zweiten Punkt, der berücksichtigt werden muss: der Transport. Das wäre im Grunde ein „Anreiz“ für eine faktische Umverteilung. Der Flüchtlingsstatus ermöglicht die Freizügigkeit in jedem Land, es gibt keine „Erstankunftsregel“, von der Italien, Spanien und Griechenland betroffen waren. Die Idee einer „Umverteilung“ ist rechtlich nicht durchführbar. Berlin und Warschau fordern daher, dass eine Formel eingeführt wird, um Flüchtlinge über die Möglichkeit zu informieren („informieren und beraten“), in ein anderes Land zu gehen, und vor allem, dass es ein Transportsystem gibt, das für diese Reisen im Wesentlichen kostenlos ist. „Die Solidaritätsplattform“, heißt es in dem Schreiben, „sollte die Verwaltung und Organisation der Ankünfte und die Festlegung möglicher Vereinbarungen über einen gut strukturierten Transport von Flüchtlingen innerhalb der EU unterstützen, wobei nach Möglichkeit Verkehrsknotenpunkte genutzt werden sollten, um die Reise per Zug, Bus und Flugzeug zu organisieren“.

Draghi legt nochmals 900 Euro drauf: 1.900 (!) monatlich für ukrainische Flüchtlinge

Dem nicht genug, setzt die italienische Regierung noch einen drauf. Es soll zusätzlich (!) 900 Euro für jeden ukrainischen Flüchtling pro Monat geben. Währenddessen müssen italienische Familien in Großstädten um Essensspenden anstehen.

Premierminister Mario Draghi unterzeichnete das Abkommen über vorübergehenden Schutz und Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Mit dem Dekret wird der Beschluss des EU-Rates vom 4. März umgesetzt. Dies teilte der Palazzo Chigi mit.

Der Dpcm sieht vor, dass der vorübergehende Schutz am 4. März 2022 beginnt und ein Jahr dauert. Die Begünstigten sind die ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertriebenen Personen. Zu dieser Kategorie gehören nicht nur in der Ukraine ansässige Personen, sondern auch Drittstaatsangehörige, die internationalen Schutz genießen, sowie Familienangehörige. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und kann um sechs Monate plus sechs Monate, also maximal ein Jahr, verlängert werden. Sie ermöglicht den Zugang zur Unterstützung durch den nationalen Gesundheitsdienst, zum Arbeitsmarkt und zum Studium. Der vorübergehende Schutz wird auch vor seinem Ablauf aufgehoben, wenn der EU-Rat beschließt, ihn zu beenden. Das Polizeipräsidium ist die zuständige Behörde für die Ausstellung des Aufenthaltstitels für den vorübergehenden Schutz. Die Maßnahme sieht auch besondere Sozialmaßnahmen vor und ermöglicht ukrainischen Bürgern, die sich bereits in Italien aufhalten, die Zusammenführung mit ihren noch in der Ukraine lebenden Familienangehörigen.

Quellen: VoxNews1, VoxNews2

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