Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU verhängt Geldstrafe gegen Polen

Von Judi Tamara (Brüssel)

 

Obwohl sich der Streit zwischen Polen und der EU schon vor Wochen zu beruhigen schien, kündigte die Europäische Kommission am Dienstag an, dass sie wegen der viel diskutierten Justizreform eine Geldstrafe gegen Polen verhängen will.

Die Europäische Kommission fordert den EU-Gerichtshof auf, Polen wegen der Reform des Disziplinarsystems für Richter ein Bußgeld aufzuerlegen. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, erklärte am Dienstag auf Twitter, dass die derzeitige polnische Disziplinarkammer nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Wie sie schrieb, leitet Brüssel auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau ein, weil die umstrittene Reform weiterer Erklärungen bedarf. Jourová sagte, die Mitgliedsstaaten sollten die Entscheidungen des EU-Gerichtshofs respektieren.

Wir sind bereit, mit den polnischen Behörden zusammenzuarbeiten, um einen Ausweg aus der Krise zu finden.

– unterstrich sie in einer Twitter-Nachricht. Auch Justizkommissar Didier Reynders äußerte sich zu dem Fall und erklärte, dass die Geldstrafen für die Polen auch dadurch gerechtfertigt seien, dass sie dem Urteil des EU-Gerichts vom 15. Juli nicht nachgekommen seien.

1/3 Today, we adopt two decisions related to independence of judges in Poland. First, we ask @EUCourtPress for financial penalties against Poland on the activity of the Disciplinary Chamber that is still scheduling hearings and does not respect the Court order.

— Věra Jourová (@VeraJourova) September 7, 2021

Die Europäische Kommission gab am Dienstag ebenfalls eine Erklärung ab und erklärte auf einer Pressekonferenz, dass es dem Gerichtshof der Europäischen Union obliege, über die Höhe der Geldstrafe zu entscheiden. In jedem Fall hat die Brüsseler Behörde Luxemburg aufgefordert

eine Geldstrafe für jeden Tag zu erheben, bis die Polen das Urteil vom Juli vollständig umgesetzt haben.

Der Streit zwischen Polen und der EU eskalierte Mitte Juli, als Kommissarin Jourová den Polen ein Ultimatum stellte, dem Urteil des EU-Gerichts bis spätestens 16. August nachzukommen. In letzterem forderte das in Luxemburg ansässige Gremium die Einrichtung einer Disziplinarkammer, die Verstöße von Richtern gegen EU-Recht untersuchen soll, als unvereinbar mit dem EU-Recht. Es sei daran erinnert, dass das polnische Verfassungsgericht praktisch zeitgleich mit dem Urteil des Gerichtshofs entschieden hat, dass das nationale Recht bei der Reform des Rechtssystems Vorrang vor dem EU-Recht haben muss. Diese Meinung wurde später von mehreren Mitgliedern der Warschauer Regierung bekräftigt, was in EU-Kreisen für viel Unmut sorgte (es sei daran erinnert, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht kürzlich den Vorrang des EU-Rechts in Frage gestellt hat).

In den letzten Augustwochen schien der Streit beigelegt zu sein: Polen teilte Brüssel schriftlich mit, dass die Tätigkeit der Kammer seit dem 1. August eingeschränkt sei, die Justizreform aber fortgesetzt werden müsse, da das Vertrauen der Öffentlichkeit eine effiziente Justiz voraussetze. Damals erklärte die Europäische Kommission, dass sie das Schreiben, das von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki unterzeichnet wurde, prüfe. Trotz der Berichte in der europäischen Presse über eine Versöhnung zwischen Polen und der EU zeigt die heutige Mitteilung des EuGH, die das Ergebnis der Untersuchung ist, dass Warschau nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um die Entscheidung des Gerichts umzusetzen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hat die Warschauer Regierung noch nicht auf die Ankündigung aus Brüssel reagiert.

Quelle: Magyar Nemzet


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