Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ex-Verfassungsrichter hält EZB-Negativzins für verfassungswidrig

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Berlin – Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hält die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig. Sie bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das Recht auf Privateigentum, schreibt er in einem Rechtsgutachten für die Sparda-Banken, über das die „Welt“ (Samstagausgabe) berichtet.

„Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden“, zitiert das Blatt aus dem Gutachten.

Die EZB hat 2014 erstmals ihren Einlagesatz in den negativen Bereich gesenkt. Mittlerweile liegt dieser Leitzins, zu dem sich die Banken bei der Zentralbank refinanzieren, bei -0,5 Prozent. Trotz steigender Inflation hat die EZB angekündigt, die Niedrigzinspolitik beibehalten zu wollen.

„Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht“, sagte Paul Kirchhof der „Welt“. Das Grundrecht, Nutzen aus seinem Eigentum ziehen zu können, sei Teil der im Grundgesetz garantierten Eigentümerfreiheit.

„Und dieses Grundrecht wird dem Sparer durch die Zinspolitik der EZB genommen“, sagte der Jurist. Es gehe hier um das individuelle Recht des Sparers, sich am Finanzmarkt zu beteiligen, ohne täglich Risiken einzugehen und neue Anlageformen zu verfolgen. Mit ihrer Geldpolitik setze die EZB einen Anreiz für immer höhere Staatsschulden.

„Wenn wir das Spiel so weiterspielen, dann wird es den stabilen Euro bald nicht mehr geben“, sagte der Verfassungsrechtler. Das Gutachten wird am kommenden Montag in Berlin veröffentlicht. (dts)

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