Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Facebook gibt vor Gericht zu: Faktencheck ist nur “Meinung”

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat Facebook zugegeben, dass die Faktenchecker keine Fakten checken, sondern vielmehr nur ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Den Menschen wird jedoch ein anderer Eindruck vermittelt. Das ist völlig irreführend.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Nutzen Sie Facebook? Wenn ja, dann ist Ihnen sicher schon einmal aufgefallen, dass bei Beiträgen oder Bildern Bemerkungen von sogenannten “Faktencheckern” angebracht wurden. Egal ob es sich hierbei um Artikel zu Covid-19, der Massenzuwanderung, politischen Konflikten oder den Klimawandel handelt. Das Social Media-Unternehmen wurde in den letzten Jahren immer wieder beschuldigt, bestimmte Meinungen und Ansichten zu fördern und andere zu unterdrücken. Nicht zu Unrecht.

Nun hat der Journalist John Stossel das Unternehmen kürzlich in Kalifornien verklagt. Grund dafür war die Markierung eines von ihm geteilten Beitrags über den Klimawandel als “falsch und irreführend”. Der sogenannte “Faktencheck” wurde von der Webseite “Climate Feedback” durchgeführt. Die Mitarbeiter dort führen solche “Faktenchecks” für Artikel, Videos und dergleichen durch, die nicht ihren Ansichten entsprechen und markieren diese unter anderem im Auftrag von Facebook entsprechend.

Faktenchecks sind reine Meinungsäußerungen

In seiner Antwort auf Stossels Verleumdungsklage antwortet Facebook auf Seite 2, Zeile 8 des Gerichtsdokuments, dass Facebook nicht wegen Verleumdung (d. h. falscher und schädlicher Behauptungen) verklagt werden kann. Denn seine “Faktenchecks” seien reine Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen. Meinungen sind nicht Gegenstand von Verleumdungsklagen, während falsche Tatsachenbehauptungen Gegenstand von Verleumdungsklagen sein können. Das Zitat in der Beschwerde von Facebook lautet: “Die Kennzeichnungen selbst sind weder falsch noch diffamierend; sie stellen vielmehr eine geschützte Meinung dar.”

Aus dem Gerichtsurteil von Stossel gegen Facebook

Das ganze Dokument des Gerichts (in englischer Sprache) finden Sie hier.

Facebooks “Faktenchecks” selbst sind irreführend

Das Unternehmen (mittlerweile Meta Platforms Inc. genannt) gibt damit also zu, dass alleine schon die Bezeichnung “Faktencheck” völlig irreführend ist. Vielmehr müsste es “Ideologiecheck” oder “Meinungscheck” heißen. Insofern bietet dieses US-Gerichtsdokument eine hervorragende Basis für weitere Klagen gegen den Konzern und dessen sogenannten “Faktenchecker”. Denn wenn ein Artikel, Bild oder einfach nur ein Beitrag auf der Social Media-Plattform entsprechend markiert wird, müsste ein Hinweis erscheinen, dass es sich hierbei um die Meinung der jeweiligen “Faktenchecker” handelt und nicht um Tatsachen.

Diese Meldung ist für jede Klage führende Partei geradezu ein Geschenk und könnte noch mehr Menschen dazu ermutigen, Klage gegen den Konzern einzureichen. Wie viele Facebook-Seiten und -Gruppen, sowie Einzelpersonen wurden wegen solcher “Meinungschecks” zur “Konformität” mit den Ansichten der Facebook-Betreiber schon in ihrer Reichweite eingeschränkt oder gar gesperrt? Zu viele. Umso wichtiger ist es, dass sich mehr und mehr Menschen gegen diese Willkür wehren und den Gang vor Gericht wagen. Nur so kann man den Internetgiganten in die Knie zwingen.

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