Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Falsche Maskenatteste: Zwei Jahre (!) Gefängnis ohne Bewährung für Ärztin

LANDKREIS GARMISCH-PARTENKIRCHEN – Eine Ärztin hat jetzt die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen: Das dortige Amtsgericht verurteilte sie am 03.08.2022 für hunderte falscher Maskenatteste zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und drei Jahren Berufsverbot. Zudem wurde ein vorläufiges Berufsverbot verhängt, das bis zur Rechtskraft des Urteils gelten soll.

 

Aufgrund der mangelnden Schuldeinsicht der Angeklagten sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, erläuterte Garmisch-Partenkirchens Amtsgerichts-Direktorin Christine Schäfer. Die Medizinerin habe im ersten Corona-Jahr 2020 in 309 Fällen Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, ohne die Patienten dafür entsprechend zu untersuchen. Offensichtlich war und ist sie der Meinung, dass das Maskentragen, so wie damals sinnlos se. In der Tat gibt es ein Reihe von Mediziner und Wissenschaftler, die sogar das ständige Maskentragen als gesundheitsschädlich einstufen.

Unterstützer mobilisieren vor Prozess via Telegram

BR24 berichtet, dass Im Vorfeld des Verfahrens Unterstützer der Ärztin über den Messengerdienst Telegram zum Prozessbesuch aufgerufen. Zeitweise versammelten sich rund 50 Personen vor dem Amtsgericht, nicht alle konnten in den Sitzungssaal. Es sei aber weitgehend ruhig geblieben, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Das wäre wohl bei Sympathisanten er Antifa, die von der Justiz bekanntlich mit Samthandschuhen angefasst wird, sicher nicht der Fall gewesen.

Verurteilung noch nach „milderer“ Rechtslage

Nachdem die „Taten“ fanden im ersten 2020 stattfanden, galt damals noch die alte Rechtsordnung zu falschen Attesten. Inzwischen wurde der Paragraf 278 des Strafgesetzbuchs zu „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ verschärft und gilt in seiner Neufassung seit November 2021. Seitdem können Mediziner in „besonders schweren Fällen“ sogar mit bis zu fünf (!) Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Anmerkung:

Welche Figuren bei uns nach teilweise schweren Verbrechen frei herumlaufen dürfen, wird auf der Webseite dokumentationsarchiv.com als wertvolle Hilfe für künftige Historikergenerationen, wenn es darum gehen wird, dieses weitere dunkle Kapitel unser Geschichte aufzuarbeiten, aufgelistet.




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