Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Familiengericht: Sorgerechtsentzug – Jugendliche darf sich gegen Willen der Mutter impfen lassen

Im besten Deutschland aller Zeiten ist offenbar alles möglich: Eine Jugendliche kann sich nicht nur gegen den Willen der Mutter einer Corona-Impfung unterziehen, der Mutter wird sogar das Sorgerecht entzogen. Der Impf-Wunsch der Jugendlichen wird als “beachtlicher” Akt der Selbstbestimmung eingestuft, während der Mutter Sorgerechtsmissbrauch vorgeworfen wird.

Eine 15-jährige Jugendliche hatte den Wunsch, sich gegen Corona impfen zu lassen, die Mutter verweigerte die Erlaubnis dazu. Im November 2021 wurde schließlich vom Jugendamt ein Verfahren eingeleitet. Das Familiengericht Pirmasens entzog der allein sorgeberechtigten Mutter in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19-Impfung das Sorgerecht und ordnete eine Ergänzungspflegschaft an. Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb erfolglos. Der Familiensenat des Gerichts befand, der ausdrückliche Wunsch des Mädchens, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei “als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich”. Seit Februar 2020 lebt die Jugendliche auf eigenen Wunsch nicht mehr bei der Mutter, eine Rückkehr zu ihr lehnt sie ab.

Nun wurde die Entscheidung des Familiengerichts, dass die Jugendliche auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung habe, in zweiter Instanz vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt. Dass die Kindesmutter während einer Anhörung im Beisein der Minderjährigen abermals eine strikte Ablehnung der Impfung geäußert hatte, wurde vom Senat weiterhin als ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübter Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge gebiete, gewertet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig und nicht anfechtbar.

Die Entscheidung der Gerichte erscheint fragwürdig und wirft die Vermutung auf, dass noch immer so viele Menschen wie möglich zu der umstrittenen Impfung getrieben werden sollen. Warum wurde nicht geklärt, warum das Mädchen überhaupt so vehement auf die Impfung besteht? Schließlich besteht für gesunde Jugendliche keine nennenswerte Gefahr, schwer zu erkranken oder gar zu sterben. Die Covid-Impfung stellt dagegen schon aufgrund der bekannten Nebenwirkungen erwiesenermaßen ein Gesundheitsrisiko dar. Wer würde im Fall eines Impfschadens wohl die Pflege des Mädchens übernehmen?

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