Die unermüdlichen Bemühungen der FPÖ, für eine (längst überfällige) Generalamnestie unter Einschluss aller Beteiligten für die Südtiroler Freiheitskämpfer, haben nun Früchte getragen. Der seit nunmehr 60 Jahren im bayrischen Exil lebende Heinrich Oberleiter darf im stolzen Alter von 80 Jahren in seine geliebte Heimat zurückkehren.
Der Südtirol-Sprecher der FPÖ, Peter Wurm, freut sich über diesen Erfolg, in der Hoffnung, dass weitere folgen werden, etwa in Form einer Generalamnestie. Das unmöglich geglaubte ist wahr geworden, es mutet ein wenig wie ein historisches Weihnachtswunder an (Anm. der Red.).
Die vier „Pusterer Buam“ aus dem Ahrntal
Diese in Kreisen der Südtiroler Freiheitshelden berühmt gewordenen Widerstandsgruppe der BAS gehörte, neben Sepp Forer, Heinrich Oberlechner und Siegfried Steger in weiterer Folge auch Heinrich Oberleiter an. Seine drei Mitstreiter mussten in Folge der „Feuernacht“ 1961 ihre Heimat verlassen. Sie gingen nach Österreich und Deutschland ins Exil.
Oberleiter, Jahrgang 1941, konnte vorerst noch in Südtirol bleiben. Ursprünglich hatten die „Pusterer Buam“ vor allem mit gezielten Anschlägen unter anderem auf Strommasten auf die „völkerrechtswidrige“ Teilung Tirols und Unterwerfung ihrer Heimat unter das italienische Joch protestiert. Nachdem aber die Folterungen der inhaftierten BAS-Aktivisten und die Ermordung von Luis Amplatz bekannt wurden, griff man zu radikaleren Mitteln, um sich Gehör zu verschaffen. Man ging dazu über, direkte Angriffe auf italienische Sicherheitskräfte auszuführen.
Ermordungen von Carabinieri und Soldaten der Guardia di Finanza in den 1960er Jahren wurden den „Pusterer Buam“ allerdings völlig zu Unrecht von Seiten der italienischen Staatsmacht angelastet.
Italien forderte jahrelang Auslieferung
Die in Abwesenheit der Angeklagten gefällten Urteile über die „Pusterer“ sind bis heute aufrecht. In den 1960er Jahren hatten die Schwurgerichte von Bologna und Florenz Oberleiter zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ungeachtet einer Vereinbarung über eine „Streitbeilegung“ zwischen Österreich und Italien in der „Südtirol-Politik“ und einer vereinbarten Amnestie aller BAS-Aktivisten, wurden die Urteile gegen die „Pusterer“ nicht aufgehoben.
Ganz im Gegenteil forderte Italien wiederholte Male deren Auslieferung.
Begnadigung der verbleibenden drei „Pusterer“ ausständig
Nunmehr wäre es allerdings hoch an der Zeit eine Begnadigung der verbliebenen drei „Pusterer“ von Seiten der italienischen Regierung durch zu führen, ohne dass es dafür eigenen Gnadengesuchen bedarf. Angesichts dessen, dass sich der italienische Staat im Umgang mit den Südtiroler Freiheitskämpfern ohnedies nicht mit Ruhm bekleckert hatte. Man denke da nur an die Folterungen durch italienische Carabinieri, wie in einem unserer Beiträge in einem Originalbrief eines gefolterten Freiheitshelden erschütternd zu lesen war.
Es muss dies somit ganz klar als längst überfälliger Akt der Menschlichkeit betrachtet werden.
Die „Südtiroler Freiheit“ äußert sich dazu in einer Aussendung wie folgt: „es ist höchst an der Zeit, dass unsere Freiheitskämpfer, die ihr ganzes Leben für Volk und Heimat geopfert haben, endlich heimkehren dürfen!“
In diesem Sinne sei auch von unserer Seite der innige Wunsch an Heinrich Oberleiter gerichtet, auf das er seinen Lebensabend noch gebührend als freier, rehabilitierter Mann in seiner Heimat verbringen kann.

