Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Frankreich: „kulturell bedingte“ Vergewaltigung?

Das Assize-Gericht von Côtes-d’Armor (Bretagne) verurteilte Mohammed Rahman Arsala, einen 30-jähriger Afghanen, wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu 15 Jahren Gefängnis. Die Verteidigung spielte mit dem kulturellen Argument.

 

Der Angeklagte, der der Justiz bereits bekannt ist (er hatte 2018 in Saint-Brieuc einen 12-jährigen Jungen in einem verlassenen Haus in der Nähe eines Spielplatzes missbraucht) und der bereits einige Zeit im Gefängnis gesessen hat, gab vor Gericht an, Reue zu empfinden. Er erklärte, dass er in der Haft misshandelt worden sei. Über die Schwere seiner Tat schien er sich nicht im Klaren zu sein, da er der Polizei sagte, dass eine junge Person, die einem Fremden folgt, notwendigerweise einwilligt.

Der Angeklagte hatte zuvor bereits Warnzeichen gegeben, indem er Fotos von Teenagermädchen vor ihrer Schule machte oder einen Mitgefangenen im Gefängnis von Brest sexuell missbrauchte.

Kulturelle Frage

Im Gerichtssaal drifteten die Debatten bald zu kulturellen Fragen ab. Generalstaatsanwalt Gregory Martin-Dit-Neuville sprach von „Bacha Bazi“, einer Form der sexuellen Versklavung von vorpubertären Kindern und Jugendlichen, die in Afghanistan und Pakistan betrieben wird. Während der Richter betonte, dass „ein Brauch kein Gesetz ist“, argumentierte die Verteidigung, dass diese kulturelle Dimension nicht ignoriert werden könne.

„Man muss das kulturelle Gefälle berücksichtigen […] Denn wir sind alle das Produkt von Normen, von einer Geschichte. Und er wurde 100 Kilometer von Kabul entfernt geboren. Wir wissen nicht, wie es ist“, sagte Anwalt Manant der Jury.

Über Mohammed Rahman Arsala wurde ein dauerhaftes Aufenthaltsverbot in Frankreich verhängt.

Quelle: Sputniknews


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