Der Staatsrat hat es am Montag bestätigt: Polizei und Gendarmerie werden im Namen der Staatssicherheit politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit und Gesundheitsdaten registrieren können.
Das oberste Verwaltungsgericht hat eine positive Stellungnahme zu drei Dekreten abgegeben, die die Möglichkeiten der Aktenführung erweitern und es Polizeibeamten und Gendarmen erlauben, die „politischen Meinungen“, „philosophischen und religiösen Überzeugungen“ und „Gewerkschaftszugehörigkeit“ ihrer Zielpersonen zu erwähnen, während die vorherigen Texte auf die Auflistung von „Aktivitäten“ beschränkt waren.
Auch Identifizierungsmerkmale, Fotos und Kommentare, die in sozialen Netzwerken gepostet wurden, werden aufgelistet, ebenso wie psychologische und psychiatrische Störungen, die eine besondere Gefährlichkeit erkennen lassen“. Neben natürlichen Personen sind auch „juristische Personen“, wie z. B. Vereine, erfasst.
Mehrere Gewerkschaften, darunter die CGT, die FO und die FSU, aber auch die Gewerkschaft der Richter und die französische Anwaltsgewerkschaft (SM und SAF, links aufgelistet) hatten den Staatsrat im Eilverfahren angerufen und das „Gespenst des Großen Bruders im Jahr 2021“ angeprangert. Er war jedoch der Ansicht, dass die drei Dekrete nicht unverhältnismäßig in die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder die Gewerkschaftsfreiheit eingreifen.
Anfang November waren nach Angaben des Innenministeriums 60.686 Personen im Pasp, 67.000 im Gipasp und 221.711 im EASP registriert. Zuvor auf Hooligans und gewalttätige Demonstranten beschränkt, werden diese Dateien nun auch Daten über Personen enthalten, die terroristischer Aktivitäten verdächtigt werden oder geeignet sind, „die Integrität des Territoriums oder der Institutionen der Republik zu untergraben“, ein „vager“ Begriff, wie seine Kritiker meinen.
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