Horst D. Deckert

Frankreich: Strafminderung bei Impfung

Das GefĂ€ngnis von Sarreguemines/SaargemĂŒnd bietet Gefangenen, die sich impfen lassen, Strafminderung an.

Sind mittlerweile alle Mittel recht, um zur Impfung gegen Covid-19 zu motivieren?

In einer „Mitteilung an die Insassen ĂŒber die Covid-19-Impfkampagne und den Erhalt von RSP [rĂ©duction de peine, Strafminderung]“ vom 10. August 2021 erklĂ€rt der fĂŒr den Strafvollzug zustĂ€ndige VizeprĂ€sident, dass er „in Absprache mit der Staatsanwaltschaft darauf hinweist, dass alle Gefangenen, die gegen Covid-19 geimpft sind, ab September 2021 automatisch bei der Untersuchung ihres Falles den vollen Zeitrahmen ihrer möglichen zusĂ€tzlichen Strafminderung innerhalb der Grenze von 2 Monaten erhalten werden.“

„HĂ€ftlinge, die zwei Impfdosen erhalten haben, mĂŒssen den von der Gesundheitsabteilung ausgestellten Impfpass unverzĂŒglich an die GefĂ€ngnisverwaltung schicken, damit sie bei der nĂ€chsten Sitzung der Strafvollzugskommission angehört werden können“, heißt es in der Mitteilung der Anstalt, die UntersuchungshĂ€ftlinge aufnimmt, die auf ihren Prozess warten, oder HĂ€ftlinge, die eine Haftstrafe von weniger als zwei Jahren verbĂŒĂŸen.

Quelle: 20 Minuten


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