Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Freiburger Kantonsgericht: Minderjährige brauchen für eine Gen-Impfung keine Einwilligung der Eltern

Will ein Kind oder ein Jugendlicher einen Vertrag abschliessen — zum Beispiel für ein Handy-Abo — so braucht es die Einwilligung der Eltern. Auch politisch darf in der Schweiz nur mitbestimmen, wer das 18. Altersjahr überschritten hat. Nach Art. 12 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist jemand erst dann urteils- und handlungsfähig, wenn er achtzehn Jahre oder älter ist.

Doch bei experimentellen Gen-Präparaten soll dies anders sein, urteilte das Freiburger Kantonsgericht. Gemäss dem kürzlich veröffentlichten Entscheid brauche es bei einer «Impfung» gegen Covid-19 die Zustimmung der Eltern nicht, berichtet das französischsprachige Nachrichtenportal La Liberté.

Hintergrund des Urteils war die Beschwerde eines Elternpaares, die einen definitiven Stopp der Impfkampagne für Minderjährige fordert. Jugendliche hätten ein geringeres Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken und man dürfe sie den potentiellen Risiken von Gen-Präparaten deshalb nicht aussetzen.



Die Richter bestätigten zwar,
dass es sich bei der Impfung um einen medizinischen Eingriff handelt und dies einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Menschen darstellt. Dafür braucht es die informierte Zustimmung des Patienten. Bisher war dies nur in Begleitung eines Elternteils möglich. Gemäss dem Freiburger Gericht sollen nun auch Minderjährige durchaus in der Lage sein, ihre Zustimmung für eine Gen-Injektion zu geben.

Entgegen den klaren Bestimmungen im Zivilgesetzbuch seien Jugendliche unter 18 Jahren genauso urteilsfähig wie ihre Eltern, solange dazu «keine wissenschaftlichen Kenntnisse» benötigt würden. Mehr noch: Man würde den Kindern ihr Recht auf Selbstbestimmung nehmen. «Mit der Forderung, dass Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren das Einverständnis der Eltern für eine Impfung einholen müssen, versuchen die Eltern den Kindern ein Recht zu nehmen, das sie für sich selber beanspruchen», urteilen die Richter. «Ein solches Einverständnis würde der UNO-Konvention über die Kinderrechte widersprechen», heisst es weiter.

Auch mehr als berechtigte Zweifel an den Gen-«Impfstoffen» lässt das Kantonsgericht nicht gelten. Sie seien schliesslich von der Swissmedic zugelassen worden und an diesen Entscheid sei das Gericht gebunden. Die Abgewiesene Beschwerde kann vom Elternpaar nun an das Bundesgericht weitergezogen werden, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

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