Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Freiheitsberaubung, fortgesetzter Rechtsbruch, falsche Impfzahlen: Sie kommen mit allem durch

Arroganz der Macht: Markus Söder (Foto:Imago)

Schutz vor Strafverfolgung ist im Grundgesetz eigentlich nur für amtierende Abgeordnete im Zuge der parlamentarischen Immunität und Indemnität vorgesehen. Es kann nicht genau eingegrenzt werden, wann sich dies geändert hat, Fakt ist jedenfalls: Spätestens seit dem Corona-Zeitalter scheint für Politiker der Exekutive dasselbe zu gelten, mit dem wesentlichen Unterschied, dass selbst bei erwiesenen justiziablen Fehltritten und massiven Grundrechtsverstößen für die Verantwortlichen keinerlei Konsequenzen drohen.

Jens Spahn, aber mindestens drei seiner Ministerkollegen profitieren von dieser faktischen Straflosigkeit im Amt selbst bei noch so erdrückendem Anfangsverdacht für massive Rechtsverstöße praktisch dauerhaft – ob es um mögliche Veruntreuung öffentlicher Gelder im Zusammenhang bei den Maskendeals ging, um die augenscheinliche Giga-Verschwendung von Steuergeldern bei Corona-App, FFP-2-Verteilung durch Apotheken oder Betrug bei Schnelltests oder um sein mutmaßliches Immobilien-Kickback zulasten des Bundes im Kontext einer Berliner Wohnung. Andreas Scheuer kommt unbeschadet trotz mutmaßlicher Beweismittelvernichtung und dubiosen Beraterverträgen ungeschoren davon, wie schon Ex-Verteidigungsministerin von der Leyen. Und Olaf Scholz windet sich wie ein Aal aus seinen Cum-Ex- und Wirecardverstrickungen heraus. Bei keinem von diesen wurde die Regierungs- gegen die Anklagebank vertauscht, und es hatte auch keinen Impact auf die weitere Karriere.

So wird man auch getrost darauf wetten dürfen, dass die nun erfolgte gerichtliche Feststellung, dass Markus Söders Ausgangssperre von Frühjahr 2020 glatt unrechtmäßig

war, ohne Konsequenzen bleiben wird. Dabei hat es das, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern feststellte (Az. 20 N 20.767), in sich: Die Maßnahme wurde für unzulässig und unverhältnismäßig erklärt, und die Richter bemängelten vor allem, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften – obwohl diese, nach Erkenntnis des VGH-Senats – „aus infektiologischer Sicht nie gefährdet“ waren.

Söder handelte grob rechtswidrig

Damit ist nicht weniger als der gerichtliche Nachweis erbracht, dass „Södolfs“ Regime tatsächlich rechtswidrig handelte, als es – eifriger als alle anderen Länder zu dieser Zeit – mit seiner radikalen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 vorpreschte, die glatte Ausgangssperren vorsah – denn das Haus durfte nur noch „bei Vorliegen triftiger Gründe“ verlassen werden, etwa die Berufsausübung, Einkäufe, Sport im Freien oder Gassigehen. Mit dieser zwar später von anderen Ländern ebenfalls übernommenen Maßnahmenkanone schoss der Freistaat jedenfalls weit über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse hinaus. Es habe sich, so die Richter, um „keine notwendige Maßnahme“ gehandelt.

Was bedeutet ein solches Urteil? Wenn uns Grundgesetz, Freiheit und demokratische Kontrolle auch nur noch einen Pfifferling in diesem Land wert wären, müsste zu allererst die Regierung Söder geschlossen zurücktreten. „Wenn die Gerichtsentscheidung nicht zu #SoederRuecktritt führt, was ist sie dann wert?„, fragt Richard Feuerbach auf Twitter. Und der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP), in der Corona-Frühphase von den Hardlinern um Söder massiv für seinen vermeintlich zu liberalen Kurs angefeindet, schreibt auf Twitter:

(Screenshot:Twitter)

Tatsächlich wäre selbst ein Rücktritt viel zu milde; in einem weiteren Schritt müsste Söder strafrechtlich wegen Freiheitsberaubung zur Rechenschaft gezogen werden; in StGB § 239 heißt es explizit: „Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Söder hat damals, in dreister Amtsanmaßung, einen nur höchstrichterlich und individuell durch richterliches Urteil anzuordnenden Freiheitsentzug für 13 Millionen Menschen veranlasst. Dies sollte angemessene strafrechtliche Würdigung erfahren.

Allerdings bleibt, siehe oben, zu erwarten, dass trotz unzähliger dahingehender Strafanzeigen und eines schon damit hinreichenden nachgewiesenen „öffentlichen Interesses“, keinerlei Ungemach für ihn folgen wird – und deshalb darf er sich auch weiter selbstherrlich und unbeschadet auf dem Bundesparkett als Unions-Zampano aufspielen und von höheren Weihen – vielleicht sogar ja doch noch einer Jamaika-Kanzlerschaft – träumen. So etwas ist möglich in einer Republik, die sich schleichend ihrer demokratischen Selbstheilungskräfte beraubt hat und ihren zunehmend autoritären Verführern alles durchgehen lässt. „Entzogene Freiheit bleibt entzogen – auch wenn der Entzug nachträglich für rechtswidrig erklärt wird. So triumphiert die Macht über den Souverän„, resümiert „NZZ“-Autor Alexander Kissler bitter.

Aus derselben Logik werden jetzt übrigens auch keinerlei Konsequenzen aus den neuen Enthüllungen folgen, dass die Impfkampagne in Wahrheit schon deutlich weiter fortgeschritten ist als bislang bekannt. Die gesamte bisherige Argumentation, Deutschland könne anders als Dänemark einen „Freedom Day“ schon deswegen nicht riskieren, weil hierzulande ja deutlich weniger Menschen geimpft seien, fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, nachdem nun, wie sogar vom RKI höchstselbst offiziell bekundet, feststeht, dass die Impfkampagne viel weiter fortgeschritten ist als in der Meldestatistik erfasst: Unter den Erwachsenen sollen tatsächlich bis zu 84 Prozent einfach, bis zu 80 Prozent sogar vollständig geimpft sein. Das bedeutet: All die weiter geltenden Einschränkungen und Restriktionen, von 2G bis Maske, die ebenfalls eine Form von Freiheitsberaubung darstellen, basieren – wieder einmal – auf unseriösen, schlampigen Zahlen, die und bürokratischen Blindflug zusammengestümpert wurden. „Freiheitsentzug, weil wir zu doof zum zählen sind?„, fragt sich „Welt„-Chefredakteur Ulf Poschardt treffend. Auch hier wird am Ende wieder niemand zur Rechenschaft gezogen werden.

 

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