Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Freispruch für Corona-Massnahmengegner

Demonstrationen waren in den letzten zwei Jahren durch die Covid-Massnahmen zeitweise eingeschränkt oder verboten – auch solche gegen ebendiese Massnahmen. Wer von seinem verfassungsmässigen Bürgerrecht dennoch Gebrauch machte und sich an einer Kundgebung beteiligte, bekam es schnell mit der Polizei zu tun. Wie auch, wer nur zu einer «Ansammlung» gehörte oder auf dem Weg dorthin war. Wegweiseverfügungen mit Strafandrohungen waren die Praxis.

Wie das Aktionsbündnis Urkantone in einer Medienmitteilung wissen lässt, hat das Regionalgericht Bern-Mittelland nun eine solche Wegweiseverfügung als unzulässig erklärt und einen beschuldigten Massnahmengegner vollumfänglich freigesprochen (PDF der Urteilsbegründung).

Der Beschuldigte sei am 16. Mai 2020 in Bern auf dem Weg zum Bundesplatz von der Polizei angehalten und unter Strafandrohung weggewiesen worden, lässt das Aktionsbündnis wissen. Er sei trotzdem weitergegangen und später bei einer Menschenansammlung von der Polizei wieder beanstandet worden. Daraufhin habe er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Zuwiderhandlung gegen die Wegweiseverfügung erhalten. Aufgrund seines Einspruches kam es zur Hauptverhandlung.

Zwei Begründungen sind dem Aktionsbündnis zufolge im Freispruch bemerkenswert: Zum einen hält das Gericht fest, dass die Wegweiseverfügung unverhältnismässig gewesen sei, weil es an dem Ort noch keine entsprechende Menschenansammlung und keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben hätte. Das Gericht weiter:

«Wegweiseverfügungen gegen Personen, nur weil sie sich vermutlich auf dem Weg zu einer verbotenen Kundgebung befinden, sind demnach nicht zulässig».

Zum anderen sei die Verbindung der Wegweisung mit einer Strafandrohung nicht zulässig gewesen, weil damals Menschenansammlungen bereits nach der Covid-19-Verordnung verboten gewesen seien. Das Gericht erläutert:

«Strafandrohungen von Wegweiseverfügungen im Zusammenhang mit einer nach der Covid-19-Verordnung verbotenen Versammlung waren gemäss dem Urteilsspruch also rechtswidrig».

Ähnliche Nachrichten