Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Freispruch für Impfgegner und Schlappe für einstige Spahn-Regierung

Zahlreiche Gesundheitsämter gehen auf dem Zahn, sind völlig überlastet. Darüber wird in den Medien groß berichtet, um Impfskeptikern ein schlechtes Gewissen zu bereiten. Dass auch Gerichte zunehmend mit allerlei Verfahren rund um Corona zu tun haben, wird in der Berichterstattung gerne unterschlagen. Und noch weniger wird berichtet – bis auf seltene Ausnahmen – wenn Gerichtsverfahren zu Lasten der Impffanatiker gehen. Zwei jüngst entschiedene Verfahren dürften besonders interessant sein.

Von Achim Baumann

Jens Spahn? Wer kann sich an ihn erinnern? Er hat Glück, dass er einen Nachfolger im Amt des Gesundheitsministers hat, der offensichtlich noch unfähiger ist. Karl Lauterbach hat in den ersten Wochen seit Übernahme der Amtsgeschäfte erwartungsgemäß grobe Schnitzer hingelegt. Ob seine Flunkerei war, dass er von der Kürzung des Genesenen-Status nichts wusste, die PCR-Test-Not, da keine ausreichenden Mengen vorbestellt wurden oder die ständige Panikmache – es ist ein holpriger Start für den Mann, der einer breiten Öffentlichkeit einst durch seinen Talkshow-Marathon bekannt wurde..

Jens Spahn derweil versucht sich mit einem Comeback, zumindest innerhalb der CDU. Am vergangenen Wochenende wurde er ins Präsidium der Union gewählt – mit mageren 60 Prozent. Auch viele CDU-Parteimitglieder dürften sich an die zahlreichen Skandale und organisatorischen Unzulänglichkeiten des ehemaligen Gesundheitsministers erinnert haben. Eine davon war der Maskenskandal, der eigentlich aus zwei Skandalen bestand. Einerseits hatten auch CDU-Funktionsträger einträgliche Maskendeals abgeschlossen, andererseits ging es um den verteuerten Ankauf von Massen an FFP2-Masken.

Klagen gegen die Bundesrepublik

In einem sogenannten Open-House-Verfahren hatte das Gesundheitsministerium für 4,50 Euro pro Stück Massen an FFP2-Masken geordert. Das Ausschreibungsvolumen war nach oben nicht gedeckelt und die Bundesregierung bekam viel mehr Masken als gedacht und müsste diese nun eigentlich zahlen. In zahlreichen Fällen verweigerte das Ministerium dann aber die Bezahlung. Angeblich seien zahlreiche Masken qualitativ nicht geeignet.

Im Raum stand der Vorwurf, dies sei nur ein vorgeschobener Grund, denn zahlreiche Händler klagten auf Bezahlung. „Vor einer Kammer des Bonner Landgerichts sind inzwischen 113 Klagen von Händlern gegen den Bund anhängig, bei denen es um insgesamt gut 206 Millionen Euro geht“, berichtet der Bonner General-Anzeiger und ist damit ein Medium von wenigen überhaupt, die sich dem Thema widmen.

Nachträgliche Schlappe für Jens Spahn

Am Mittwoch dieser Woche wurde nun ein Verfahren vorläufig entschieden. Die Bundesregierung hatte von einem Händler eine Rückzahlung wegen angeblich fehlerhaften Masken verlangt, scheiterte aber. Der Widerklage vom Händler wurde indes stattgegeben, die Bundesregierung muss den noch offenen Restbetrag von 2,1 Millionen Euro an ihn zahlen. Die Bundesregierung kann aber noch in Berufung gehen. Was sind 2,1 Millionen schon für den Staat, mag man denken. Aber hier wird die der damalige Gesundheitsminister als jemand überführt, der für von ihm bestellte Ware nicht zahlen wollte.

Impfpassfälscher kommt mit dem blauen Auge davon

Indes gibt es eine erhebliche Diskrepanz zwischen Impfdosenverabreichung und erteilten Zertifikaten, heißt es. Welcher Anteil der 42 Mio. überzähligen Zertifikate auf schleißige Meldepraxis oder mutwillige Fälschungen zurückgehen ist unklar. Im Ernstfall könnten aber bis zu zehn Prozent der Impfausweise könnten unecht sein. Kein Wunder also, dass die Bundesregierung die Fälschung von Impfausweisen am 24. November 2021 per Gesetz zur Straftat erklärte.

Aber was ist mit denen, die zuvor ein wenig geschummelt hatten? „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“, heißt es im deutschen Strafgesetzbuch ziemlich eindeutig. Man spricht von Rückwirkungsverbot. Das sollten auch Staatsanwälte wissen, oder?

Keine erfolgte Vorprüfung durch die Staatsanwaltschaft?

Nicht verwunderlich also, dass das Landgericht Hechingen in Baden-Württemberg gar nicht erst Anklage in einem nun vorliegenden Fall erhob. Die dortige 1. Große Strafkammer habe beschlossen, das Hauptverfahren aus Rechtsgründen gar nicht erst zu eröffnen, heißt es. Laut Anklage hatte ein 51-Jähriger aus Rottweil am 8. November 2021 einen gefälschten Impfnachweis in einer Apotheke in Schömberg vorgezeigt. Die Staatsanwaltschaft erhob den Vorwurf der Urkundenfälschung in Gestalt des Gebrauchs einer gefälschten Urkunde.

Bestraft konnte dies aber bis zur gesetzlichen Änderung nur werden, wenn dabei Behörden oder Versicherungsunternehmen getäuscht wurden. Das Verfahren war also schon beendet, bevor ein Freispruch erlassen werden konnte. Der 51-Jährige darf sich freuen. Ähnlich erging es bundesweit zahlreichen Staatsanwaltschaften, deren Anklagen gar nicht erst erhoben wurden, beispielsweise an den Landgerichten in Stuttgart und Karlsruhe.

Staatsanwaltschaften politisch motiviert?

Die Tatsache, dass Staatsanwaltschaften trotzdem versuchen, gegen tatsächliche oder vermeintliche Impfpassfälscher strafrechtlich vorzugehen, dürfte indes politisch motiviert sein. Und auch so manches Gericht machte in der Vergangenheit mit. Dabei ist das Rückwirkungsverbot selbst Jura-Erstsemestern geläufig. Inwiefern die beteiligten Staatsanwaltschaften eine objektive Vorprüfung durchführten, darf daher bezweifelt werden.

Der Kampf des Establishments gegen Skeptiker der Corona-Maßnahmen erfolgt offensichtlich sogar auf juristischem Wege. Erfreulich ist, dass nicht jedes Gericht mitmacht. Und Vorsicht: seit dem 24. November ist es definitiv strafbar, ganz gleich, ob man es in einer Apotheke vorzeigt oder bei Behörden! Dass Bürger eine solche Gesetzesübertretung überhaupt begehen, ist dennoch vor allem einer massiv überschießenden Corona-Politik geschuldet.

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