In Berlin als Richter über den Boss eines Clans urteilen zu müssen, der mit direkter und indirekter Unterstützung der linksgrünen Politik in der Hauptstadt einen Status erlangen konnte, von dem selbst Al Capone und das Chicago Outfit einst hätten nur träumen können, lässt nur zwei Optionen offen: Entweder die rote oder die blaue Pille. Entweder man verhilft dem Rechtsstaat zur Durchsetzung – oder man denkt an die eigene körperliche Unversehrtheit und das Wohl seiner Familie.
Im seit knapp drei Wochen laufenden Prozess gegen Kiez-Größe Abdallah Abou-Chaker scheint sich der Richter nun für Variante 2 entschieden zu haben, und falls er nicht vor die Wahl gestellt wurde, hat er sich jedenfalls eine Menge privaten Ärger erspart. Anders ist es rational kaum zu erklären, wie trotz einer erdrückenden Beweislast – illegaler Geschäfte mit verschobenen Protz-Karren, gefälschte Lohnbescheinigungen, Leasingverträge bei Daimler-Benz mit einem Gesamtschaden von 350.000 Euro Schaden (und das womöglich nur als Spitze eines riesigen Eisbergs) – am Ende ein Freispruch für den Clanbruder stehen konnte.
Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft beantragt, und auch Prozessbeobachter rechneten fest mit einer Freiheitsstrafe. Doch am Ende blieb Abou-Chakr unangetastet – während getreu der Devise „die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ seine subalternen Komplizen Strafen erhielten: Laut „Bild“ wurde der einstige Mercedes-Verkäufer Sascha K. wegen Beihilfe zum Betrug zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt, wie auch Decio G. wegen Betrugs und Gebrauchs unechter Urkunden, bei dem 345.000 Euro bar eingezogen wurden.
Ich weiß, wo dein Haus wohnt
Der Clan-Pate als mutmaßlicher Drahtzieher war hingegen fein raus – und triumphierte grinsend. Abou-Chakrs Anwalt Oliver Scheffler verhöhnte gar noch die Ankläger und sprach von einer „schallenden Ohrfeige für die Berliner Staatsanwaltschaft„.
Immer wieder war es in den vergangenen Jahren zur Einschüchterung von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten gekommen, mit verdeckten Drohungen à la „wir wissen, wo du wohnst, wo deine Kinder zur Schule gehen“ usw.. Die so erreichte Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols nach dem Vorbild von Failed States wird vom deutschen Richterbund und dem Bund deutscher Kriminalbeamten seit Langem mit Sorge betrachtet. Ob im Fall des jetzigen Abou-Chakr-Urteils ein solcher Druck auf den Richter ausgeübt wurde, ist nicht sicher – jedenfalls würde es eine Menge erklären… (DM)