Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Frist für VfGH-Antwort läuft ab – Mückstein beharrt auf Impfzwang-Strafen ab 15. März

Der von der Regierung mit verkniffener Miene für 5. März angekündigte „Freiheits-Tag“ ist eine Mogelpackung. Die Durchimpfungsrate soll bis Herbst 90 Prozent erreichen. Das Impfpflicht-Gesetz bleibt. Wie Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein am Mittwoch in der ZIB2 unterstrich, wird es ab 15. März umgesetzt. Dann soll auch kontrolliert und gestraft werden. Gremien und Kommissionen sagen der Regierung, wie sie weitermachen soll. Die brisanten Fragen des Verfassungsgerichtshofes muss der Minister bis heute beantworten.

Regierung schiebt Verantwortung ab

Im Interview mit Armin Wolf machte Mückstein deutlich: was in punkto Pandemie-Maßnahmen weiterhing zu tun ist, wird vom nationalen Impfgremium, der Gecko und der vom Bundeskanzleramt zusammen gestellten, neuen Kommission vorgegeben. Letztere besteht aus zwei Medizinern und zwei Juristen, die das bereits geltende Impfpflicht-Gesetz regelmäßig auf seine epidemiologische und verfassungsmäßige Haltbarkeit überprüfen soll.

Ein erster Bericht soll am 8. März vorliegen. Politische Einflussnahme wird es immer geben, was zu allseits bekannten absurden Regeln führt. Kein Wunder, dass es den Bürgern reicht. Diverse Umfragen bescheinigen schwarz-grün desaströse Werte. Dafür befinden sich FPÖ und die neue Senkrechtstarter-Partei MFG im Höhenflug.

Angst vor den Wählern

Mit der überstürzten Ankündigung des Fake-„Freiheits-Tages“, am 5. März, will man die Lage wohl beruhigen. Doch solange die Impfpflicht wie eine Damoklesschwert über den Menschen hängt, die eine experimentelle Gen-Behandlung verweigern, wird das nicht gelingen. Die nächste Wahl steht am 27. Februar dieses Jahres in Tirol an. Dort könnten Gemeinderäte und Bürgermeister, ähnlich wie in Niederösterreich, ein böses Erwachen erleben.

Und noch einen Grund könnte es für die plötzliche „Bürgerfreundlichkeit“ der Regierung geben: Der brisante Fragenkatalog des Verfassungsgerichtshofs an Mückstein, den er bis 18. Februar – also bis Mitternacht – beantworten muss.

Verfassungsgericht stellt brisante Fragen

Nach Bekanntwerden des Schreibens sagten Experten, Mückstein könne diese Fragen nie beantworten, dazu gebe es gar keine Zahlen. Gefragt wird u.a. nach der Aufschlüsselung der „an und mit Covid-19“ Hospitalisierten, Intensivbetreuten oder Verstorbenen, der Zahl der Todesfälle nach Erkrankungen, Infektionen bzw. Alter und Geschlecht. Und das detailreich: Welche Virusvarianten waren dabei im Spiel, welcher Prozentsatz von Infektionen nach Lebensbereichen? Wie sehr reduzieren FFP2-Maske das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko in Räumen bzw. im Freien?

Auch im Bezug auf die aktuell dominante Omikron-Variante fühlt das Verfassungsgericht Mückstein auf den Zahn: Wie hoch war die 7-Tages-Inzidenz im Jänner bei Impffreien, doppelt Gestochenen und Geboosterten? Wie sehr verringert die Impfung das Risiko schwerer Verläufe? Nach welcher Zeit lässt die Schutzwirkung der Impfung nach? Auch die Aussagekraft der PCR-Tests bezüglich Infektiosität will der VfGH erfragen, sowie das. Übertragungsrisiko von infizierten gestochenen Personen? Auch eine Erklärung zur Übersterblichkeit 2021 bei nicht an Sars-Covid-19 verstorbenen Personen soll “Mücke” liefern.

FFP2-Maskentanz

Zur Antwort auf diese brisanten Fragen wurde Mückstein in der ZIB2 aber nicht gefragt. Seine Ausführungen waren trotzdem vielsagend. Warum FFP2-Masken in der Disko nicht notwendig sind, dafür aber in Supermarkt, Apotheke oder Bank, wollte Wolf etwa wissen. Weil in die Disko nicht Jeder muss, sehr wohl aber in den Supermarkt, so Mückstein. Die Nachfrage, warum dort das Ansteckungsrisiko besonders hoch sei, ließ er unbeantwortet. Wie es in den Schulen mit den Masken weitergehe, wisse man nicht. Das sei die Entscheidung des Bildungsministers, der vom Mückstein-Ministerium beraten werde.

Impfen, was das Zeug hält

Bezüglich Steigerung der Impfrate, die ja mit dem Wegfallen aller G-Regeln ab 5. März kaum erreichbar ist, weil es keinen Grund mehr gebe, sich impfen zu lassen, sagte Mückstein: Es sei seine Aufgabe, die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Er setzte auf Information, Erklärung und Bewerbung, warum diese Impfung wichtig sei.

Man müsse für ein Verständnis sorgen, dass die Impfung Selbstschutz und den Schutz der Umgebung bringe. Wolf fragte, wann der 4. Stich fällig sei. Mückstein verwies auf die anstehende Empfehlung des nationalen Impfgremiums, das entscheide wann und welcher „Variantenimpfstoff“ fällig werde.

Geboosterte Dauertester

Bezüglich Gratistests: diese bleiben bis Ende März gratis. Man überlege eine neue Teststrategie, wie es ab April weitergehe, hänge von der Einschätzung der Gecko ab. Man wolle künftig zielgerichtet testen. Tests für symptomatische Personen und von Behörden, etc. – bleiben weiter kostenlos. Es sei aber zu hinterfragen, ob Geboosterte, die keine Symptome haben, wirklich dreimal in der Woche testen müssen.

Die Preisgestaltung für die Tests obliege dem Anbieter, er glaube nicht, dass man bei den Testkosten zwischen Gestochenen und Impffreien unterscheiden werde. Sollte Mückstein mit diesen Argumenten die Fragen des Verfassungsgerichtshofes beantworten, dürfte sein Amt bald zur Verfügung stehen.

Ähnliche Nachrichten