Horst D. Deckert

„Fristlose“ trotz Befreiungsattest: Mut-Lehrerin klagte gegen Willkür-Entlassung

Anfang März wurde eine Kärtner Pädagogin fristlos entlassen, weil sie im Unterricht keine Maske trug und die Beaufsichtigung der Kinder bei den sogenannten „Nasenbohrer-Tests“ verweigerte. Brisant: Trotz gültigem Attest wirft ihr die Bildungsdirektion ein Verweigern der Maske vor! Die maßnahmenkritische Pädagogin, die auch noch nie einen Corona-Test gemacht hat, klagte gegen die fristlose Entlassung. Am Klagenfurter Landesgericht wird der Zivil-Prozess heute fortgesetzt.

  • Kärntner Lehrerin fristlos entlassen, weil sie aufgrund eines Befreiungsattestes keine Maske trug
  • Mut-Lehrerin klagte gegen fristlose Entlassung und verzichtete auf Vergleich
  • Sie sieht die Maskenpflicht als Eingriff in die Gesundheit und lässt sich auch nicht testen
  • Schon im Februar wurde Mut-Lehrer in Vorarlberg entlassen, weil er (mit Attest) keine Maske trug.

Fristlose trotz Maskenattest

Der Prozess war Anfang Juni vertagt worden und am Montag lehnte die mutige 28-Jährige ein Vergleichsangebot von Bildungsdirektion und Bildungsministerium ab. Dieses hätte eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses beinhaltet sowie die Entgelt-Fortzahlung für einen Monat. Der Vergleich hätte dazu geführt, dass die Mut-Lehrerin ihr Probejahr beenden hätte können und sie vor dem drohenden dreijährigen Berufsverbot in Österreich bewahrt. Sie lässt sich allerdings nicht kleinkriegen und kämpft weiter für ihr Recht, die gesundheitsschädliche Maske nicht tragen zu müssen und gegen ihre fristlose Entlassung.

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Sie habe starke gesundheitliche Probleme bekommen, wenn sie einen Mund-Nasen-Schutz trage. Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen wären die Folge. Sie habe sich daher im Dezember 2020 mit der Direktion ihrer Schule darauf geeinigt, ein Face-Shield zu tragen. Auch einen Schal hätte sie über Mund und Nase ziehen dürfen, was bis Februar gut funktioniert habe.

Maskenpflicht ist „Eingriff in meine Gesundheit“

Dann habe es Termine in der Direktion gegeben und mehrmalige Gespräche mit ihrem Vorgesetzten. Abgesehen vom plötzlich nicht mehr ausreichenden Face-Shield, war hier auch Thema, dass sie sich auch nicht auf das Coronavirus testen lassen und auch die Kinder nicht bei den Selbsttests beaufsichtigen wollte. Schlussendlich folgte dann die fristlose Entlassung.

Die Mut-Lehrerin sieht sich im Recht, da sie ein gültiges Befreiungsattest hat. Sie sieht den verordneten Masken-Zwang als Eingriff in ihre Gesundheit an. „Woraus entnehmen Sie, dass Sie die Weisungen Ihres Vorgesetzten nicht zu befolgen brauchen?“, wollte die Richterin laut Medienbericht wissen. „Aus meiner Sicht ist die Maskenpflicht ein Eingriff in meine Gesundheit“, entgegnete die Lehrerin. Sie habe noch nie einen Test gemacht, denn bei Symptomen würde sie einfach einen Arzt aufsuchen.

Die Helden unserer Tage

Bereits im Februar hat Wochenblick über einen ähnlichen Fall in Vorarlberg berichtet. Auch der Mut-Lehrer Klemens Rangger hatte sich der Bildungsdirektion zum Wohl seiner Schüler widersetzt und wurde deswegen entlassen. Er hatte ebenfalls ein gültiges Masken-Attest, weigerte sich die Schüler bei den Nasenbohrer-Tests zu beaufsichtigen und befand die Maskentragerei auch deswegen für problematisch, weil sie den Kindern die Mimik und damit das Gesicht nehmen würde.

Die Klagenfurter Lehrerin wie auch Rangger sind ohne Übertreibung als Helden zu bezeichnen. Sie stellen sich der Übermacht ihrer Bildungsdirektionen und tragen die daraus folgenden, existenzbedrohenden Konsequenzen. Und sie stellen sich aufgrund ihrer Überzeugungen gegen die heuchlerischen Ammenmärchen des türkis-grünen Corona-Regimes. Und vielleicht das Wichtigste: Sie stellen sich schützend vor die Kinder!

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