Keine Haarpracht unter dem Gesichtsfetzen, bittesehr! (Symbolbild:Imago)
Während immer mehr Länder „aufmachen“, Maßnahmen abbauen und sogar in immer mehr demokratisch regierten US-Bundesstaaten Zutrittsbeschränkungen und Maskenpflicht fallen, gebiert das unerträgliche, sinnfreie Corona-Regiment in Deutschland immer neue Zumutungen und Vorschriften, deren Schwachsinnigkeit nur noch durch jene ihrer Urheber übertroffen wird. Schon seit Beginn der hausgemachten Corona-Krise hat sich Deutschland – seinem klischeehaften Leumund im Ausland entsprechend – durch eine Vielzahl unsinniger Verbote hervorgetan, die es in dieser Akribie nirgendwo sonst gab – vom Verbot des Rodelns, des Spielens auf Waldspielplätzen, des ortsnahen Verzehr erworbener Speisen und Getränke bis hin zur Untersagung des Bücherlesens auf Parkbänken.
Doch selbst jetzt, da der Wahncharakter der „Pandemie“ endgültig zutage getreten ist, hält die coronarische Bürokratie an ihrer destruktiven Kreativität fest und bringt immer neue Unsinnsbestimmungen hervor. Nach bizarren Reglementierungen in Rotlichtvierteln und Bordellen, beim Betreten von Stadiontoiletten und für Sportvereinslokale folgen nun auch im Hochschulbetrieb weitere verrückte Detailbestimmungen.
Regelirrsinn vom Puff bis zum Hörsaal
So berichtet die „B.Z.” heute über eine von der Universität Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern für die medizinische Fakultät erlassene Bestimmung, demzufolge Studenten nur noch mit Schnurrbärten die Hochschule betreten dürfen. Wer hingegen Vollbart trägt, muss zum Rasierer greifen, so die Zeitung: Grund ist, dass FFP2-Masken (deren Sinnlosigkeit erst kürzlich wieder mehrfach nachgewiesen wurde) ansonsten nicht eng genug am Gesicht anliegen.
Der „Nordkurier” berichtet über eine Rundmail der Hochschule, in der die männlichen (bzw. auch weiblich oder divers „gelesenen“) Bartträger explizit aufgefordert werden, ihre Rasur „umgehend hygienekonform anzupassen”. Dass die Studenten allesamt 2G-plus-Regeln unterworfen sind und für diese somit ohnehin eine tagaktuelle Testpflicht gilt (womit der Sinn der Gesichtsmasken selbst unter Annahme ihrer Wirksamkeit zusätzlich ad absurdum geführt wird), wird nicht in Frage gestellt: Regeln, die um ihrer selbst Willen befolgt werden, sind sowohl für die sie Befolgenden als auch die ihre Einhaltung Überwachenden schon so selbstverständlich geworden, dass jeder kritische Denkprozess ausbleibt.
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