Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gefährliche Impfempfehlungen: Strafanzeige gegen Mückstein und Impfgremium gestellt

Der Verein „Wir-EMUs“ hat Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und das Nationale Impfgremium gestellt. Ihnen wird vorgeworfen, Beweismittel gefälscht und die körperliche Sicherheit der Bürger gefährdet zu haben. Denn: Obwohl die EMA seit nunmehr zwei Monaten vor einem „erhöhten Risiko“ einer Myokarditis infolge der Covid-mRNA-Vakzine warne, habe man in Österreich die Warnhinweise zu den Impfungen nicht aktualisiert. Die Gefahr einer Herzmuskelentzündung könnte in der Bevölkerung daher unterschätzt werden.

Die Plattform „EMUs“ hat rund 900 Mitglieder – bestehend aus Unternehmern, Ärzten und Anwälten. Der Verein kritisiert, dass in den Anwendungsempfehlungen für die Covid-Impfungen des Nationalen Impfgremiums keine Anpassung an den aktuellen Daten- und Wissensstand stattfand. Darin sei noch immer zu lesen: “Fälle von Myokarditis und Perikarditis (Herzmuskelentzündung) wurden in sehr seltenen Fällen hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung mit den COVID-19-mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax beobachtet und zwar häufiger nach der zweiten Impfung und bei jüngeren Männern.” Die EMA dagegen spreche seit zwei Monaten von einem „erhöhten Risiko“ und empfehle, bei Symptomen wie „Kurzatmigkeit oder Herzklopfen nach der Impfung“ einen Arzt aufzusuchen. Auch das deutsche Paul Ehrlich-Institut gehe von höheren Wahrscheinlichkeiten einer Herzmuskelentzündung aus.

“Diese aktuellen Warnungen finden sich aber in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums nicht wieder, womit das Gremium auch gegen die eigenen Vorgaben der laufenden Weiterentwicklung der Impfempfehlungen für Österreich verstößt”, so Bernhard Costa, Sprecher der Plattform EMUs. Daher zeige man Bundesgesundheitsminister Mückstein und das gesamte Nationale Impfgremium bei der WKStA u.a. wegen Beweismittelfälschung an: Der Inhalt der Impfempfehlungsbroschüre suggeriere, dass nur in sehr seltenen Fällen Myokarditis und Perikarditis auftreten. Dies könne die Bevölkerung dazu veranlassen, das Risiko von Herzmuskel- und Herzbeutelschäden falsch einzuschätzen.

Wolfgang Schmidauer, Rechtsanwalt der Gruppe, sagte: “Derartige Urkunden sind die Basis für die Impfempfehlungen des Ministeriums bzw. der Regierung, sowie die Basis für die monatelange, millionenschwere Werbekampagne für die Impfung und sind letztlich Ursache für den Tod und die schwere körperliche Schädigung von Probanden.“ Geprüft werden solle daher auch, ob den Verdächtigen nicht sogar Straftaten gegen Leib und Leben anzulasten sind (z.B. § 89 StGB, Gefährdung der körperlichen Gesundheit). Denn der Minister und das Impfgremium haben nach Ansicht des Vereins lebensbedrohliche, durch die Covid-Impfung verursachte Herzschäden bagatellisiert. Impflinge könnten dadurch schwer verletzt oder gar zu Tode gekommen sein.

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