Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gegen Videobeweise sind auch Polizisten-Lügen chancenlos

Außer Spesen nichts gewesen: Verschiedene Gerichte mussten sich in diesen Tagen mit den Einsprüchen von mehreren Demonstranten gegen die Corona-Politik befassen, die von der Polizei diverser Verfehlungen beschuldigt worden waren. Doch weil die angeblichen Vorfälle auch gefilmt wurden, siegte die Gerechtigkeit. Es stellte sich heraus, dass sich besagte Demonstranten nicht so verhalten hatten, wie von der Polizei behauptet, weshalb sie straffrei ausgingen.

Von Kurt Guggenbichler

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  • Demonstranten gegen Corona-Politik wurde rechtswidriges Verhalten unterstellt
  • Videos bewiesen das Gegenteil: Freisprüche
  • Österreicher unterliegen keiner Ausweispflicht
  • Nehammers Polizisten sollen gelogen haben, „dass sich die Balken biegen“

Erleichtert? – „Und wie!“ freut sich der Frühpensionär Alfred Hirsch, dessen Festnahme durch die Polizei bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen rechtswidrig war. Das hat kürzlich das Gericht in Steyr auf Grund seiner Maßnahmenbeschwerde festgestellt. Dabei kam auch zur Sprache, dass kein Bürger in Österreich zur Ausweisleistung verpflichtet ist. Lediglich Namen und Wohnadresse müsse er dem amtshandelnden Polizisten nennen, der dies dann auf Grund seiner Möglichkeiten ohnehin überprüfen könne, erläutert Hirsch.

Großer Stein vom Herzen gefallen

Die Gerechtigkeit hat gesiegt: Alfred Hirsch jubelt, weil seiner Maßnahmenbeschwerde stattgegeben wurde.
Kurt Guggenbichler

Nach bangen Wochen der Ungewissheit sei ihm nun „ein großer Stein von Herzen gefallen“, bekennt der 53-Jährige. Weil man nie wisse, wie so ein Verfahren ende. Wochenblick berichtete zuvor über das juristische Nachspiel gegen Herrn Hirsch. „Ich war mir zwar nie einer Schuld bewusst, doch vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“, kann Hirsch nun wieder scherzen. Doch in seinem Fall dürfte weniger Gott geholfen haben als vielmehr ein Handy seiner Mitmarschierer beim Demonstrationszug, die den später gerichtsanhängig gewordenen Vorfall mitgefilmt haben. Die dabei entstandenen Aufnahmen zeigen deutlich, dass Hirsch bei der Demonstration im März auf die Aufforderung eines Polizeiinspektors folgsam seinen Ausweis gezeigt hatte und keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt leistete.

„Widerstand gegen die Staatsgewalt“: Zeugen und Videos entlasteten 53-Jährigen

Dem vor Gericht halbherzig vorgetragenen Einwand des Beamten, dass sich dieser Widerstand von Hirsch schon im Vorfeld der Filmaufnahmen abgespielt hätte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken, zumal der 53-Jährige auch eine Menge Zeugen aufbieten konnte, die die Aussage des Polizeibeamten hätten wiederlegten. So hat das Gericht seiner Maßnahmenbeschwerde stattgegeben. Da Hirsch bei dieser Ausweisleitung durch eine Rempel-Provokation des Gesetzeshüters am Bein verletzt worden war, was auch ärztliche Atteste bestätigen, wird er demnächst auch eine Schadenersatzforderung an die Republik einbringen.

Trotz Polizisten-Lügen: Freispruch auch für Maria und Darian

Eine Schlappe hinnehmen musste die Staatsmacht auch im Fall Maria N. und Darian H., die nach diversen Demonstrationsteilnahmen gegen die Corona-Maßnahmen von den Behörden mit Geldstrafen eingedeckt wurden, wie Wochenblick berichtete. Alles in allem hatten sich 650 Euro an zu bezahlenden Bußgeldern bei den beiden angesammelt, aus ihnen unerklärlichen Gründen, weil sich auch das Paar – so wie Hirsch – keinerlei Schuld bewusst war. Sie hatten nur von ihrem verbrieften Grundrecht zu Demonstrieren Gebrauch gemacht.

Auch Maria und Darian siegten vor Gericht.

Dennoch warf man Maria und Darian diverse Verfehlungen vor, die sie auch nicht auf sich sitzen lassen wollten und weshalb sie das verhängte Strafgeld auch nicht bezahlten. Bei der daraufhin erfolgten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien wurden nun beide entlastet, nicht zuletzt auch auf Grund eines Videobeweises. Das hatte sich die Richterin zuvor angeschaut, berichtet Maria, und deshalb hatte sie dann auch den Einlassungen der Polizisten – die im Übrigen gelogen hätten, dass sich die Balken bogen – auch nicht mehr geglaubt.

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