Derzeit sind in Deutschland, glaubt man denn tatsächlich einmal dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dessen Zahlenwerken, 77,5 Prozent der Bürger einmal, 75,9 Prozent zweimal und 58,5 Prozent dreimal („Booster”) gegen SARS-Cov-2 „geimpft”. Satte 4,2 Prozent waren tapfer genug, sich sogar schon die vierte Geninjektion geben zu lassen. Das nennt man in der Psychologie „kognitive Ignoranz“, andere bezeichnen es (dann weniger charmant) halt anders. Die jüngste Oxford-Studie macht allerdings Schluß mit der wissenschaftlichen Spiegelfechterei, wonach die Impfung vor der Krankheit schütze oder gar immunisiere: Geimpfte haben ein 13-fach erhöhtes Risiko für eine Durchbruchinfektion mit der Delta-Variante. Oder, anders ausgedrückt: Genesene sind 13-fach besser geschützt als die mit der hochumstrittenen mRNA-Stoff-Spritze „Geimpften“. (Diese und alle weiteren Quellen zu den Angaben dieses Artikels sind in meinen vorangegangenen Kolumnen auf Ansage! nachzuschlagen, siehe etwa hier).
Ein weiteres Ergebnis aus Oxford: Ein Corona-Infekt kann offenbar das menschliche Gehirn schrumpfen lassen – um durchschnittlich zwischen 0,2 und 2 Prozent. Das entspricht etwa dem Effekt von einem Jahrzehnt normalen Alterns bei gesunden Personen. Betroffen sind vor allem Hirnfunktionen, die für das kognitive Denken, den Geruchssinn, die Konzentration und die Organisation zuständig sind und Gefühle und Gedächtnis steuern. Auf diese Weise wird auch so manche der jüngsten politischen Entscheidungen verständlicher – denn schon bei der konstituierenden Sitzung des Verteidigungsausschusses am 22. Dezember 2021 waren einige Abgeordnete an Covid-19 erkrankt – Ironie Ende. Zurück zum bitteren Ernst: Noch drastischer sind die Zahlen aus Kanada, wo inzwischen 86 Prozent „geimpft“ sind: Dort starben innerhalb einer einzigen Aprilwoche 226 von 227 geninjiziertem Menschen an Corona (99,6 Prozent); 160 davon waren nicht nur doppelt „geimpft“, sondern auch noch geboostert (70,5 Prozent). Wann wacht Berlin endlich auf?
Geschädigt
Mit dem verniedlichenden Begriff „Impfnebenwirkungen“ wird von staatlicher Seite recht behutsam umgegangen. Man will so tunlichst verbergen, dass die meisten „Nebenwirkungen“ heftiger Natur sind, also die Impflinge signifikant schädigen, sogar bis hin zum Tode. Es sind also in Wirklichkeit Impfschäden! Zudem wird gelogen, was das Zeug hält: In den Endlos-Schleifen der staatlichen, mit Steuermillionen finanzierten Propaganda in Staatsfunk, Printmedien und in den staatlichen Verlautbarungen vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), RKI, Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird immer nur von „(sehr) seltenen Nebenwirkungen“ oder „erwartbaren„, zumeist „mild oder mäßig ausgeprägten Impfreaktionen“, gesprochen und geschrieben.
Dabei weiß inzwischen wirklich jeder, dass die Meldungen an das PEI allenfalls bis zu 5 Prozent der tatsächlich festgestellten schädigenden „Nebenwirkungen“ ausmachen. Diese Sollbruchstelle ist seit weit über einem Jahr bekannt. Und niemand unternimmt ernsthaft etwas gegen diese Informationsunterdrückung! Eine besonders schlimme politische Fehlleistung – und ein gigantisches Versagen des PEI, das tatsächlich postulierte, dass es bisher „keine Risikosignale erkennen könne“, aber die Sache trotzdem ernst nehme. Wenn so wissenschaftliches Arbeiten beim PEI ausschaut, dann falten Zitronenfalter auch Zitronen. Dies ist unwissenschaftliche Ignoranz und demonstrative Arroganz der Macht – und zudem ist es parteipolitische, dogmatische Ideologie pur!
Denn natürlich kennt das PEI die (politisch gewollten) Zusammenhänge: Für das Ausfüllen einer einzigen Meldung über „Impfnebenwirkungen“ braucht der Durchschnittsart bis zu 45 Minuten, die er jedoch nicht hat und zudem weder bei der Kasse abrechnen noch dem Staat oder gar dem Patienten in Rechnung stellen darf. Statt „streng gefasste gesetzliche Kriterien für eine Triage“ (aber bloß keine „ethisch unvertretbare Ex-Post-Triage„!) voranzutreiben, statt nach einer Panik-Inventur und einem dubiosen „Impfstoff-Fahrplan“ für 2022 unsinnige vertragliche Verpflichtungen über 2,2 Milliarden Euro für insgesamt 92 Millionen Dosen voll fragwürdiger, so genannter „Impfstoffe“ einzugehen, oder statt mit fünf Impfstoff-Produzenten „Pandemiebereitschaftsverträge“ zu schließen, die bis 2029 laufen sollen und den Steuerzahler bis zu 3 Milliarden Euro zusätzliches „Bereitschaftsgeld“ kosten, müsste sich der Bundesgesundheitsminister zuerst einmal darum kümmern, die Fakten- und Datenlage für seine Entscheidungen zu stabilisieren und zu präzisieren. Das hat Priorität!
Endlich richtig melden!
Bedeutsamer und dringender wäre also, wenn Karl Lauterbach sich diesbezüglich beispielsweise für eine Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stark machen würde, in der sonst jedes Telefonat, jede Beratung, jeder Griff und jede Pipette oder Pflaster berechnet werden, und notwendige Verdachts- oder Realmeldungen über Impfschäden vergüten lassen würde. Das würde dazu beitragen, die Melderate endlich auf ein aussagekräftiges Niveau zu bringen. Auf dieser Grundlage könnte anschließend das PEI auf wirklich valide Meldedaten über Impfschäden zugreifen, um auf dieser Basis seiner gesetzlich beschriebenen Pflicht endlich nachkommen zu können.
Was geschieht, ist das genaue Gegenteil; dem Ganzen wurde jetzt nämlich die Krone aufgesetzt, als das PEI – gewiss mit ministerieller Billigung – ankündigte, künftig Impfschäden überhaupt nicht mehr in seinen „Sicherheitsberichten“ anzuführen. Versucht man so also, mit Informationsunterdrückung, einer parlamentarischen Kontrolle und Untersuchung zu entgehen? Auch wenn dies Lauterbachs perfides Ansinnen ist, so wirkt es geradezu lächerlich – denn die amerikanischen, kanadischen, englischen oder israelischen Spatzen pfeifen diese Daten schon lange von allen Dächern. Hierzu genügt ein Blick in die ausländische Presse (oder in die freien und alternativen Medien). In Deutschland fehlt die politische Kontrolle ohnehin schon seit langem, und sie müsste sich auch auf das politische Versagen in Bezug darauf erstrecken, dass die Pflegeberufe immer noch nicht attraktiver und die Krankenhäuser immer noch nicht resistenter gemacht wurden, wohingegen die Krankenhausschließungen aus Profitgründen weiter fortgesetzt wurden. Hier anzusetzen müsste Lauterbachs Priorität sein, statt von Talkshow zu Talkshow zu tingeln!
Die lange Liste der derzeit bekannten (!) Impfschädigungen wird inzwischen immer länger; sie braucht hier nicht detailliert aufgeführt zu werden. Die von der Schweizer Online-Plattform Swiss Policy Research (SPR) veröffentlichte, geradezu furchteinflößende Zusammenstellung der häufigsten und schwerwiegendsten Impfschäden spricht Bände. Inzwischen sind selbst spezielle medizinische Fachbegriffe wie Herzmuskelentzündung (Myokarditis), Guillain-Barré-Syndrom (GBS), TTS (Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom), Entzündungen des Herzbeutels (Perikarditis), Gürtelrose-Fälle (Herpes Zoster), anaphylaktische Reaktionen (plötzlich auftretende schwere und allergische Reaktionen) oder das Kapillarlecksyndrom in den Sprachschatz mündiger Bürger eingegangen. Politiker diskutieren Derartiges noch nicht einmal, wenn sie im Bundestag über die Einführung der generellen Impfpflicht debattieren.
Geächtet
Was Impfgeschädigte zunächst brauchen, ist eine „Nummer gegen den Impfkummer”: Es fehlen zentrale Anlaufstellen, an die sich Impfgeschädigte melden können, die zuvor von Arzt zu Arzt und von Klinik zu Klinik pilgern mussten, ohne je wirklich angehört zu werden. Diese Impfopfer wurden von der politmedialen Kabale bislang schlichtweg ignoriert und häufig auch von der Ärzteschaft verleugnet oder schlecht gemacht – weil nicht sein kann, was nicht sein darf. „Psychosomatische Folgen“ ist hier noch eine der freundlicheren Diagnosen, die sie sich anhören müssen – vom unterschwelligen Argwohn, es handele sich womöglich um „verschwörungsaffine Impfgegner”, ganz abgesehen. Andere Ärzte sprechen von „vorübergehenden Erscheinungen“ oder „Stressfolgen“ nach der Impfung, oder sie schwadronieren gar: „Was keine Nebenwirkungen hat, hat auch keine Wirkung“ (so das „Welt-Ärztlein“ Frank Ulrich Montgomery). Andere nennen die Folgen „abwegig“ oder sprechen gar offen von „Einbildung“.
Diese Ächtung von Impfopfern muss unverzüglich ein Ende haben! In der Kriminalistik spricht man hier übrigens – insbesondere in Fällen der sexualisierten Gewalt – von einer zweiten Viktimisierung (Opferwerdung) – und so ist es auch bei den Impfschäden. Eine äußerst ausführliche, gründliche Anamnese muss Pflicht sein! Dazu gehört auch eine Blutuntersuchung (gegebenenfalls über ein Forschungslabor) unter anderem zur Bestimmung der D-Dimere (zum Ausschluss von Thrombosen) und der Auto-Antikörper (B1, M2, alpha1, AT1, ET). Die Patienten müssen empathisch als Impfopfer behandelt und ihre Krankheiten zunächst mal als vakzininduziert angesehen werden. Schnellstmöglich muss eine vollständige Meldung an das PEI abgesetzt werden. Nach Paragraph 6, Absatz 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist schon der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung meldepflichtig. Der Arzt muss dann also zwingend an das Gesundheitsamt melden. Diese Pflicht wird nicht durch das zusätzliche Melderecht des Patienten aufgehoben. Die Gesundheitsämter sind nach Paragraph 11, Absatz 4 IfSG ihrerseits verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundes-Oberbehörde – dem PEI – zu melden.
Impfopfer/ihre Angehörigen sollten auch immer rechtlichen Rat bei einem mit medizinrechtlichen Sachverhalten vertrauten Rechtsanwalt einholen, denn insbesondere mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in Paragraph 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit „Schutzimpfungen“ eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit dem 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich nach dem sozialen Entschädigungsrecht ein Anspruch auf Entschädigung besteht – neben sonstigen Anspruchsgrundlagen etwa aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 823 BGB oder Paragraph 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz).
Umdenken notwendig!
Das Problem: Entschädigung wegen eines Impfschadens kann es nach geltendem Recht und aktueller Rechtssprechung nur geben, wenn der Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden nach „gesicherten medizinischen Erkenntnissen” besteht. Wie diese „Erkenntnisse” derzeit offiziell aussehen, ist ja bekannt. Eine Kausalität wird daher in den meisten Fällen wohl eher verneint, mithin der Antrag abgelehnt. Wenn der Staat Impfempfehlungen ausspricht, ist er aber auch gefordert, sich der Impfopfer anzunehmen. Alles andere wäre zumindest unmoralisch. Die Antragstellung an das Versorgungsamt ist jedoch für viele Impfgeschädigte zu komplex und verlangt anwaltliche oder zumindest rechtskundige Betreuung; die Bearbeitungsdauer der Anträge (derzeit mindestens sechs Monate) ist zu lang und muß deutlich verkürzt werden.
Der Bundesgesundheitsminister sollte sich Gedanken machen, ob ein staatlicher Ombudsmann oder die Einführung eines staatlich bezuschussten Opferanwaltes Hilfe bieten. Dank der derzeitig hohen Beweishürden werden immer noch viel zu viele Anträge abgelehnt (in einzelnen Bundesländer fast alle). Die Ablehnungsquote muß abgesenkt werden. Die bislang geleistete Entschädigungen sind definitiv zu gering (z.B. eine Grundrente von 156 Euro bis etwas über 800 Euro); sie sind dringend anzupassen. Schließlich hilft oft nur eine Blutwäsche, und die kostet rund 15.000 Euro. Und: Wie soll man Verkrüppelte oder Verstorbene überhaupt entschädigen?? Wenn die Bundesrepublik Deutschland das Haftungsrisiko der Pharmaindustrie klammheimlich übernimmt, Hunderte Millionen in solche Betriebe investiert (Stichwort Curevac) und die EU auf die Rückzahlung einer halben Milliarde Euro verzichten kann (ein Drittel davon trägt Deutschland, auch hier ist Curevac begünstigt), sollten die Impfopfer nicht mit Almosen abgespeist werden. Das ganze Verfahren muß auf den Prüfstand!
Streiter für die gute Sache
Inzwischen werden immer mehr Foren und Organisationen auf die Problematik aufmerksam. stellvertretend für viele seien hier folgende erwähnt:
- Dr. Erich Freisleben, der Berliner Facharzt für Allgemeinmedizin, der so erfolgreich mit Cortison-Gaben gegen Impfschäden intervenierte, dass seine Praxis regelrecht aus dem ganzen deutschsprachigen Raum überrannt wurde
- Der Leiter des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie bei der Berliner Charité, Prof. Dr. Harald Matthes, der es wagte, die Untererfassung der schweren Nebenwirkungen beim PEI zu thematisieren, von überraschend hohen Zahlen sprach und mehr zentrale Anlaufstellen forderte, aber letztlich von seinem Arbeitgeber zurückgepfiffen wurde
- Das Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit (ZAAVV)
- Die Bewegung „#IchHabeMitgemacht“, in welcher die Hetz- und Hasskampagnen von Politikern, Ärzten, Journalisten, Funktionären u.a. gegen Ungeimpfte dokumentiert werden (Graffiti: „Ungeimpfte ins Gas“)
- Der statt eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses installierte Corona-Ausschuss im Deutschen Bundestag
- Die Stiftung Corona-Ausschuss, die in ihrem VBlog inzwischen schon über 100 wissenschaftlich und fachlich höchst anspruchsvolle Sitzungsprotokolle veröffentlichte
- Der Rechtsanwalt Goeran Thoms, der zusammen mit seiner Berufskollegin Beate Bahner nach Impfgeschädigten und Zeugen bei der Bundeswehr fahndet, um beim Bundesverwaltungsgericht seine Klage gegen die Impfpflicht beim Militär zu untermauern
- Die Gesellschaft für Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), die an der Spitze ihrer rund 17.000 Mitglieder für ein umfassendes Ausstiegs-Konzept streitet und sich für eine Stärkung der Ursachentherapie bei Impfschäden einsetzt
- Das Universitätsklinikum Marburg, das im Januar 2022 eine eigene Post-Vac-Abteilung für Impfgeschädigte eingerichtet hat
Vereinzelt haben auch einige wenige Mainstream-Medien inzwischen das Thema vorsichtig aufgegriffen; etwa am 23. März 2022 der „Mitteldeutsche Rundfunk“ („Impfgeschädigte werden im Stich gelassen“), am 24. März 2022 „Focus”, am 27. März 2022 der „Hessische Rundfunk„, am 4. April 2022 der „Schweizerische Rundfunk”, am 26. April 2022 „Bild“ in seiner Sendung „Viertel nach Acht” oder am 2. Mai 2022 die ARD. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es besteht also doch noch eine gewisse Hoffnung auf Transparenz.
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