Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Geliefert wie bestellt: Karlsruhe verweigert AfD den Bundestags-Vize

Rechtsprechung am BVerfG in Zeiten von Harbarth (Symbolbild/Collage)

Welche Überraschung: Der Versuch der AfD-Fraktion, den ihr nach bewährter demokratischer Gepflogenheit, Bundestagsgeschäftsordnung und seit Gründung der Bundesrepublik praktiziertem Usus eigentlich zustehenden Posten eines Bundestags-Vizepräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht zu erstreiten, ist erwartungsgemäß gescheitert. Seit nunmehr fünf Jahren Präsenz im Bundestag wir der Partei dieses inoffizielle Gewohnheitsrecht verweigert – auf Betreiben eines Kartells der etablierten Fraktionen verweigert, die so ihren Anspruch, „Demokratie“ exklusiv zu definieren, arrogant auf die Spitze treiben.

Sollte die AfD tatsächlich gemeint haben, ausgerechnet das höchste bundesdeutsche Gericht unter dem CDU-Apparatschik und Merkel-Domestiken Stephan Harbarth (des wohl befangensten, parteiischsten und unqualifiziertesten Juristen, der je an der Spitze des Verfassungsgerichts stand) – werde diesmal gegen die Altparteien urteilen, war sie reichlich naiv. Und kaum hatte Karlsruhe erneut so geurteilt, wie in Berlin von ihm erwartet, hielten die lupenreinen Musterdemokraten des tiefen Linksstaats mit ihrer Häme und Genugtuung nicht hinterm Berg: Die Grünen ätzten, das Urteil sei eine weitere „herbe Niederlage” für AfD und „ein Rückschlag bei ihrem Versuch, Entscheidungen des Präsidiums als unrechtmäßig darzustellen„, so ihre-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic der „Rheinischen Post”.

Blanker Zynismus

Auch die FDP forderte die AfD-Fraktion auf, die Urteile des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe „jetzt zu akzeptieren”. Ihr Parlamentarische Geschäftsführer Johannes Vogel, sagte der Zeitung: „Nur wer mehrheitsfähige Kandidaten hat, kann einen Vizepräsidenten stellen.“ Dies gelte für alle Fraktionen gleichermaßen – auch für die AfD. Er freue sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, so Vogel weiter, „die nun von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages respektiert werden sollte“.

Blanker Zynismus: Die „Mehrheitsfähigkeit“ wird in diesem Falle ja von einer unisono fraktionsübergreifenden Vorurteils- und Verhinderungsgemeinschaft definiert, stets gegen die einzige bürgerliche Realopposition im Parlament – ganz gleich, wen sie als Kandidat benennt. Die „Mehrheitsfähigkeit“ streitbarer bis offen linksradikaler Figuren wie die Grünen Claudia Roth und Katrin Göring-Eckart oder auch die Linke Petra Pau war bei der Besetzung und Abnicken der Besetzungslisten fürs Bundestagspräsidium hingegen nie ein Problem gewesen.

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