Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Gender-Gaga: Bahn muss Divers-Fahrgast 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat eine „nicht-binäre“ Person die Deutsche Bahn erfolgreich auf Schmerzensgeld verklagt. Zudem muss das Unternehmen seine Fahrkarten künftig geschlechtsneutral verkaufen. Bei Zuwiderhandlung drohen im Einzelfall Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro.

Die Deutsche Bahn muss in ihrer Kunden-Kommunikation künftig auf eine geschlechtsspezifische Anrede verzichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied rechtskräftig, dass bei Fahrkartenbuchungen im Internet die Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“ nicht ausreiche.

Im konkreten Fall hatte die „klagende Person“, die sich selbst weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet, eine Fahrkarte von Berlin nach Braunschweig über das Internet gebucht. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl „Herr“ oder „Frau“. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich.

Das diskriminiere die „klagende Person“, befand das Gericht, und verhängte ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro, das die Deutsche Bahn nun zahlen muss. Die „Zuschreibung“ eines Geschlechts durch die Bahn sei eine psychische Belastung für die betroffene „Person“, lautete die Begründung.

Für die Umstellung komplexerer Systeme wie des Online-Buchungssystems hat die Deutsche Bahn bis zum Jahresende Zeit.

Geklagt hatte ein Kunde, der sich René_Rain Hornstein nennt. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung hatte die Bahn in den Augen des OLG ignoriert und den Fahrgast damit „diskriminiert“. 

Im Irrenhaus Deutschland steppt der Bär für neun Euro jetzt im Kettenhemd!

Ähnliche Nachrichten