Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gericht “ohrfeigt” Landespolizei Wien: Demo-Untersagung war rechtswidrig

Dass man sich gegen eine rechtswidrige Demo-Untersagung erfolgreich wehren kann, hat der Demo-Organisator Alexander Ehrlich einmal mehr bewiesen. Die Untersagung seiner Kundgebung Anfang März durch die Landespolizeidirektion, ohne ausreichende Begründung und Ignoranz der eingebrachten Stellungnahme, wollte sich Ehrlich nicht gefallen lassen und legte eine umfangreiche Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien ein.

Laut Alexander Ehrlich wurde die „Großkundgebung der bundesweiten Allianz der österreichischen Friedensbewegung“, die am 6. März 2021 stattfinden hätte sollen, fristgerecht bei der Versammlungsbehörde angezeigt.

Am 4. März wurde dem Demo-Anmelder eine Untersagung angekündigt und eine Frist zur Stellungnahme bis zum darauffolgenden Tag um 8:00 Uhr eingeräumt. Obwohl dies eine sehr knapp bemessene Zeitspanne ist, erfolgte fristgerecht eine umfassende Antwort. Ehrlich ging auf alle Einwände der LPD Wien gegen die Kundgebung ein und Kompromisse schlug Kompromisse vor. Am 5. März erhielt Ehrlich einen kommentarlosen Untersagungsbescheid.

Verfahrensfehler der Versammlungsbehörde

Auch wenn die Mühlen langsam mahlen, kam das Verwaltungsgericht Wien nun am 8.10.2021 zur Erkenntnis, dass die Untersagung der Kundgebung im März rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht hält in seiner Beschlussfassung fest, dass es nicht zwingend notwendig gewesen sei, die Kundgebung zu untersagen. Die Verfahrensfehler der Versammlungsbehörde seien nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes nicht sanierbar und der Untersagungsbescheid rechtswidrig. Der angefochtene Bescheid wurde aufgehoben.

Witziges Detail am Rande: Die gesamte Verhandlung erfolgte in Abwesenheit von Beschwerdeführer Alexander Ehrlich und der Landespolizeidirektion. Weniger witzig: Da Österreich vor Gericht keine Eilanträge oder Eilbeschlüsse kennt, muss man als Kundgebungs-Anmelder 7 Monate warten, bis man zu seinem Recht kommt. Da ist die Kundgebung dann in der Regel schon einige Zeit vorbei. Dass die Mühlen der Justiz langsam arbeiten wusste damals auch die Bundesregierung und setzte vorsätzlich darauf, wenn die Grundrechte der Bürger eingeschränkt oder gleich verweigert wurden.

Eines steht jedenfalls fest: Widerstand zahlt sich aus!

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