Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gesetzesänderung könnte Beugehaft für Impf-Verweigerer bringen

Susanne Fürst, Verfassungssprecherin der FPÖ im Nationalrat, weist auf eine geplante Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes von 1991 durch die Bundesregierung hin. Damit könnte eine gesetzliche Voraussetzung für eine Beugehaft für Impffreie geschaffen werden, warnt die Juristin.

Bei der heutigen Tagung des parlamentarischen Verfassungsausschusses steht die Reparatur des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes von 1991 auf dem Programm. Erforderlich ist diese Reparatur, weil der Verfassungsgerichtshof die darin enthaltene Beugehaft im Oktober 2020 als verfassungswidrig eingestuft hatte.

Gesetz birgt Gefahr für Impffreie

Um dieses Zwangsinstrument nicht mit Jahresende gänzlich zu verlieren, hat die Bundesregierung eine Novellierung vorgelegt, die auch zur Gefahr für all jene Menschen werden könnte, die weiterhin impffrei bleiben wollen. Susanne Fürst dazu:

„In den Erklärungen betont die Regierung zwar, dass die Vollstreckung der Beugehaft in Österreich die Ausnahme sei, da üblicherweise mit Geldstrafen als Beugemittel das Auslangen gefunden werde. Nach dem ungerechtfertigten Abstempeln Ungeimpfter als die ‚bösen Menschen‘ des Landes müssen aber alle Alarmglocken schrillen und es muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass diese Beugehaft gegen all jene zum Einsatz kommt, die sich nicht impfen lassen wollen oder können.“

Ohne Garantie keine Zustimmung

Die unsachlichen Wortmeldungen der Regierungsspitze („Pandemie der Ungeimpften“) legen den Schluss nahe, dass die Passage so ausgelegt werde, dass die Beugehaft auch für Ungeimpfte zur Anwendung kommen könne. Die freiheitliche Verfassungssprecherin wird daher im heutigen Verfassungsausschuss von den Regierungsparteien eine Garantie einfordern, dass keine Beugehaft für Ungeimpfte eingeführt wird. Susanne Fürst wörtlich:

„Obwohl das Instrument einer Beugehaft in anderen Bereichen durchaus sinnvoll erscheint, werden wir dieses Gesetz heute im Ausschuss ablehnen, um zu verhindern, dass es als weiteres Instrument der Unterdrückung ungeimpfter Personen zum Einsatz kommt.“

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