Von MANFRED ROUHS | Das zuständige Dienstgericht am Landgericht Leipzig verwehrt dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier die Rückkehr ins Richteramt. Es sei „zwingend geboten“, ihn in den Ruhestand zu versetzen, heißt es in dem Urteil (Az. 66 DG 2/22). Die grüne sächsische Justizministerin triumphiert: „Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in […]
Gesinnungsjustiz: Jens Maier kehrt nicht ins Richteramt zurück
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