(David Berger) Der digitale Impfpass gilt ab Ausstellung zwölf Monate. Die ersten „CovPass“-Zertifikate verlieren somit im Laufe des zweiten Quartals 2022 ihre Gültigkeit. Das bedeutet aber vermutlich auch, dass für die Ausstellung eines Folgezertifikats der Nachweis einer erfolgten Auffrischungsimpfung erbracht werden muss. Das ergab jetzt eine Anfrage bei Gesundheitsministerium.
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