Horst D. Deckert

Gewinnbegriffsänderung auf Ausschüttungen Hannover: Institut mahnt Steuergerechtigkeit für Mittelstand an

Von PROF. EBERHARD HAMER | Die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften beträgt 15 Prozent, ein mittelständischer Unternehmer dagegen muss Einkommenssteuer in Höhe von 42 Prozent zahlen. Die Differenz wurde bisher damit begründet, dass Kapitalanteilseigner (Aktionäre, GmbH-Anteilseigner) auf ihre Gewinne noch zusätzliche Steuern zahlen müssten, insofern darüber ein Ausgleich stattfinde. Dieses Konzernargument ist jedoch in Wirklichkeit falsch: 70 […]

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