Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Globale Mächtejustiz

US-Verbrechen in Afghanistan straflos

Neue Besen kehren gut: Gerade einmal drei Monate im Amt, ist der neue Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag schon dabei, ein Problem aus dem Weg zu schaffen, das seine Vorgängerin angerichtet hatte. Fatou Bensouda wollte Kriegsverbrechen in Afghanistan bestrafen; sie nahm dabei aber nicht nur Kriegsverbrechen der Taliban, sondern auch solche von US-Soldaten ins Visier. Das gab natürlich Ärger und überschattete die zweite Hälfte ihrer Amtszeit. Karim Khan, ihr Nachfolger, räumt auf. Am Dienstag gab er bekannt, der IStGH werde das Afghanistan-Verfahren zwar weiterführen, müsse jedoch mit Blick auf seine begrenzten Ressourcen Prioritäten setzen. Ermittlungen gegen US-Militärs würden eingestellt.

Um die ganze Bedeutung dieser Entscheidung zu ermessen, lohnt es, auch die ganze Geschichte in den Blick zu nehmen – und die begann am 1. Juli 2002, als der IStGH seine Arbeit aufnahm. Seine Aufgabe: schwerste Verbrechen gegen das internationale Recht zu verfolgen und zu

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