Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Großbritannien: Keine Abschiebung wegen Beatle-Tattoo

Erfinderisch muss man sein! Eine irakisch-kurdische Asylwerberin hat ihre Abschiebung aus Großbritannien verhindert, weil sie ein Tattoo trägt, das die britische Pop-Gruppe „Beatles“ zum Thema hatte. Sie würde zu Hause große Probleme bekommen, weil sie damit als „verwestlichte Frau“ stigmatisiert sei. Die 28-Jährige verlor ihren Asylstatus bereits 2016, ihr Einspruch wurde abgelehnt und damit wurde eine Ausweisung fällig. Der Asyl-Richter hob die Entscheidung wegen des Tattoos auf.

Zu Hause wie Vogel im Käfig

Vor dem Gericht wurde dargelegt, dass sie die eine Textzeile aus dem 1968er Song „Blackbird“ über ihre Schulter stechen ließ. Der Text: „nimm diese gebrochenen Flügel und lerne zu fliegen“. Die Irakerin gab an, sie habe Angst vor einer Verfolgung und Verurteilung durch ihre Familie und die Gesellschaft, da sie nicht mehr dem Islam folge. Sie habe sich zu Hause, als sie noch mit ihren Eltern lebte, wie ein Vogel im Käfig gefühlt, sie haben ihr nicht erlaubt, ein freies Leben zu führen, wie sie das heute könne. Seit sie nach Großbritannien gekommen sei, fühle sie sich unabhängig und befreit, weil niemand da sei, der sie kontrolliere.

Asyl-Richter widerspricht Behörden

„Ich glaube, ich würde im Irak sicherlich verurteilt werden, weil ich so ein Tattoo trage. Körperkunst wird dort als rebellische Handlung gesehen“. Ein Asylrichter in Cardiff hob die Entscheidungen über ihre Abschiebung und die Abweisung ihrer Berufung auf, obwohl Beamte argumentierten, es gebe keine Beweise dafür, dass sie gefährdet sei. Es stelle sich die Frage, ob sie nachweisen müsste, dass sie gefährdet sei, um möglicherweise aus Menschenrechtsgründen ein Bleiberecht zu haben. Eine neue Anhörung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Viele Einsprüche gegen Abschiebebescheide

Laut Zahlen des britischen Innenministeriums werden drei Viertel der Anträge von Asylforderern aus dem Irak abgelehnt. Konkret 72% der Anträge von Irakern und Afghanen. Die beiden Nationalitäten standen im Zeitraum 2011 – 2020 an fünfter und sechster Stelle bei den Asylanträgen nach Großbritannien. In den vergangenen 10 Jahren gingen 77 Prozent der insgesamt knapp 18.000 Anträge von Irakern nicht durch. Im selben Zeitraum wurden 66 Prozent der Asylforderungen von Afghanen abgelehnt. Zahlen darüber, wie viele letztlich dann doch, wegen Einsprüchen seitens Asyl-Anwälten bleiben dürfen, gibt es nicht.

Nach Brexit schärfere Maßnahmen

Indes steigt die Zahl krimineller, bisher nicht abschiebbarer Ausländer in England. Grund dafür waren die EU-Gesetzte. Briten-Premier Boris Johnson kündigte kürzlich ein „Aktion scharf“ gegen kriminelle Ausländer an. Nach dem Brexit werde es ein neues Abschiebe-Gesetz geben. Die Macht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg soll damit beschränkt werden. Laut Justizministerium sind sieben von zehn Fälle gegen eine Ausweisung erfolgreich. Über 11.000 Kriminelle wurden aus den Gefängnissen entlassen, aber nicht abgeschoben. Künftig soll nur mehr das Recht auf Familienleben einen Ausnahmegrund darstellen. Und auch das soll sehr eng interpretiert werden. Wochenblick berichtete über das geplante strenge Abschiebegesetz:

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