Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Großflächiger Wahlbetrug in Berlin: Rot-Grün profitierte massiv von „Unstimmigkeiten“

Die chaotische Durchführung der Bundestagswahlen in Berlin und der zeitgleich stattfindenden Abgeordnetenhauswahlen im vergangenen September schlagen ein Dreivierteljahr später hohe Wellen. Inzwischen hat der Bundeswahlleiter die Wiederholung der Bundestagswahl in der Hälfte der Berliner Wahlkreise beantragt. Auf Landesebene wurden vom linksgrünen Senat Unregelmäßigkeiten vorsätzlich durchgewunken.

Von Anfang war die Wahl in der Hauptstadt von Manipulationsvorwürfen begleitet gewesen. Während es zunächst danach aussah, als ob die – eher einer Banenenrepublik würdigen – Vorgänge gänzlich folgenlos bleiben würde, ergaben Recherchen des Magazins „Tichys Einblick” (TE) in dieser Woche nun ein völlig neues, ein derartiges Ausmaß an Unstimmigkeiten, bis hin zu offensichtlichen Wahlfälschungen. Bundeswahlleiter Georg Thiel kündigte mittlerweile sogar die Wiederholung der Wahl in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise an und stellte einen entsprechenden Antrag.

Groteskes Ausmaß an „Wahlpannen“

Thiel erklärte: „Nur 820 Wähler hätten sich anders entscheiden müssen, damit werden die Vorfälle mandatsrelevant.“ Angesichts des grotesken Ausmaßes der „Wahlpannen” dürfte diese Zahl eindeutig und bei weitem übertroffen werden. Zudem nahmen offenbar rechtswidrig auch Minderjährige und EU-Ausländer an der Wahl teil. Der ehemalige Berliner Abgeordnete und Spitzenkandidat der Freien Wähler, Marcel Luthe, hatte bereits vergangenes Wochenende angekündigt, Strafanzeige wegen Wählertäuschung zu stellen. Zuvor hatte er bereits Anzeige beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht, nachdem ihm Einsicht in die eigentlich öffentlich zugänglichen Niederschriften der Wahllokale verweigert wurde.

Ein Video von “Welt”, zeigt, wie es am Wahltag in Berlin zuging:

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Die Auswertung der Wahlunterlagen zeigte, dass in manchen Bezirken absichtlich Wahlzettel aus anderen Bezirken verwendet wurden, die dadurch ungültig wurden. Oft waren grundsätzlich zu wenig Wahlzettel vorhanden. Es wurden zu wenige Wahlkabinen aufgestellt, was zu langen Warteschlangen oder dazu führte, dass viele Wähler auf ihre Stimmabgabe verzichteten. Nach Angaben der Landeswahlleitung entschieden vielerorts die jeweiligen Wahlvorsteher nach Gutdünken, wer zur Stimmabgabe vorgelassen wurde.

Zustände wie in einer Bananenrepublik

Neunzehn Prozent der Wahllokale waren noch nach 18.15 Uhr geöffnet gewesen, als bereits erste Prognosen in den Medien veröffentlicht wurden, was zur Beeinflussung der Wahlentscheidung führen kann, etwa weil Parteien als Gewinner oder Verlierer feststehen. Vier Wahllokale schlossen sogar erst nach 20 Uhr – laut Landeswahlleitung angeblich „wegen des großen Andrangs.“ Luthe verweist darauf, dass dies wenig glaubwürdig sei, da fast 225.000 Wähler weniger ihre Stimme abgaben als bei der Bundestagswahl 2017.

Die Auslieferung der Wahlscheine hatte auch wegen des am gleichen Sonntag stattfindenden Berlin-Marathons nicht funktioniert. Aufgrund der Corona-Pandemie war im Vorfeld zur verstärkten Nutzung der Möglichkeit der Briefwahl aufgefordert worden. Auch hier funktionierte die Zustellung der entsprechenden Unterlagen jedoch nicht, sodass völlig unklar ist, wie viele Wähler am Ende nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten oder dieses gar nicht wahrnehmen konnten, weil die angeforderten Unterlagen nie bei ihnen ankamen.

Die Linken-Abgeordnete Gesine Lötsch, eine von drei Direktkandidaten der Partei, verbuchte im Bezirk Lichtenberg einen Vorsprung von 8773 Stimmen. Da allerdings unbekannt ist, wie hoch der Anteil der „verlorenen Stimmen“ ist, weiß auch niemand, ob Lötsch tatsächlich gewählt wurde. Die möglichen Folgen sind alles andere als unerheblich: Hätte Lötsch es nicht in den Bundestag geschafft, würde die Linke dort augenblicklich ihren Fraktionsstatus im Bundestag verlieren – weil sie nur noch zwei Sitze hätte.

Ex-Innensenator Geisel mit skandalösen Aussagen

Ohnehin mehren sich die Hinweise, dass die Pannen, die die inkompetente Berliner Stadtregierung zu verantworten hat, von eben der verantwortlichen Stadtregierung dazu ausgenutzt wurden, sich den Wahlsieg zu sichern. Der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte nach Bekanntwerden der skandalösen Begleitumstände der Wahl noch behauptet: „Nach jetzigem Stand gehe ich nicht davon aus, dass die Wahl in Berlin großflächig wiederholt werden müsste.“

Wie nun bekannt wurde, hatte die von Geisel geführte Senatsverwaltung für Inneres unter Verweis auf ein Gerichtsurteil von 2010 den Wahlleiter des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, wo massenhaft falsche und nach dem Berliner Wahlgesetz damit eindeutig ungültige Stimmzettel ausgegeben worden waren, angewiesen, 1900 ungültige Stimmen, die zu 75 Prozent für Rot-Rot-Grün ausfielen, als gültig zu zählen.

Bei dem zur Rechtfertigung dieses ungeheuerlichen Vorgangs herangezogenen Urteil ging es in Wahrheit jedoch um wenige Stimmen bei einer Personalratswahl! Ähnliche Vorgänge dürften sich auch in anderen Bezirken mit falschen Stimmzetteln abgespielt haben.

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