Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Grüne gegen Impfpflicht fordern: Der Staat muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen!

Am 26. Jänner zeichnete Verfassungsrichter Dr. Hauer eine Anfrage an das Gesundheitsministerium, in der Informationen über die Datenbasis des österreichischen Pandemie-Managements gefordert wurden (Report24 berichtete). Das Ministerium blieb dem Verfassungsgerichtshof – ebenso wie der Bevölkerung – bisher eine Antwort schuldig. Die „Grünen gegen Impfpflicht und 2G“ verurteilen dies scharf und rufen den Staat dazu auf, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen: Das Ignorieren des Fragenkatalogs stellt eine extreme Respektlosigkeit gegenüber der Demokratie und dem Rechtsstaat dar und wird einen weiteren Vertrauensverlust in der Bevölkerung zur Folge haben.

Die entsprechende Pressemitteilung der „Grünen gegen Impfpflicht und 2G“ lesen Sie hier (Hervorhebungen durch Report24):

Grüne gegen Impfpflicht und 2G pochen auf Beantwortung der Fragen des Verfassungsgerichtshofs

Bis Freitag, den 18.02.2022, hat das Gesundheitsministerium noch Zeit, den Fragenkatalog des Verfassungsgerichtshofs, der dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Datenlage zur Covid-19-Pandemie Ende Januar im Rahmen eines Verordnungsprüfungsverfahrens übermittelt wurde, zu beantworten.

Vom Staat wird Rechtskonformität und Respekt gegenüber der Verfassung erwartet

“Wir erwarten vom Gesundheitsministerium eine detaillierte Beantwortung der noch offenen Fragen“, so die Initiator:innen der Grünen gegen Impfpflicht und 2G. Sollte keine Beantwortung der Fragen erfolgen, so würde die zugehörige Verordnung zwar aller Wahrscheinlichkeit nach aufgehoben – allerdings aus Formalgründen, dh ohne relevante prädjudizielle Wirkung. Die Folge wäre, dass ähnliche Verordnungen in Zukunft wieder erlassen werden können – ein „Spiel“, dass wir seit dem Pandemiemanagement unter Sebastian Kurz beobachten können und das einer Demokratie nicht würdig ist.

Diese Vorgehensweise stellt eine extreme Respektlosigkeit gegenüber dem Verfassungsgerichtshof, der Verfassung an sich, der Demokratie und dem Rechtsstaat dar. Es handelt sich unserer Ansicht nach um eine massive Missachtung des rechtsstaatlichen Systems, wenn nicht sogar um einen Missbrauch des Rechtssystems. Sie zeugt auch von einer Geringschätzung gegenüber der Bevölkerung und deren Grundrechten. Zudem wird das Vertrauen der Bürger:innen in den Gesetzgeber systematisch zerstört, wenn sie immer wieder aufs Neue erleben müssen, dass Gesetze und Verordnungen im Nachhinein aufgrund formaler oder inhaltlicher Mängel bzw. einer fragwürdigen Faktenbasis aufgehoben und für rechtswidrig erklärt werden. Es ist also von besonderer Wichtigkeit, dass das Gesundheitsministerium die Aufforderung des Verfassungsgerichtshofs ernst nimmt und die Fragen beantwortet.

Dem Staat obliegt eine Sorgfaltspflicht

Der Fragenkatalog des Verfassungsgerichtshofs enthält genau die Fragen, die sich auch große Teile der Bevölkerung seit geraumer Zeit stellen, zB wie viele Menschen wurden wegen, wie viele mit Covid-19 hospitalisiert, wie effektiv sind die Impfstoffe und wie hoch ist das tatsächliche Sterberisiko bei einer Infektion mit Sars-CoV-2?

Für besonders relevant erachten wir die Beantwortung der Frage zur Übersterblichkeit, die – wie „der Standard“ berichtete – im vergangenen Winter über der von 2020 lag, bei gleichzeitig weniger Covid-Toten als im Jahr zuvor. Der Staat hat eine verfassungsrechtlich verankerte Sorgfaltspflicht, insbesondere auch hinsichtlich der Minimierung impfassoziierter Nebenwirkungen und Todesfälle. Basieren die hinter uns liegenden Belastungen und Grundrechtsbeschränkungen tatsächlich auf einer wissenschaftlichen Datenlage, so sollte es kein Problem für das Ministerium darstellen, alle Fragen restlos und detailliert zu beantworten.

Die Klärung sämtlicher noch offener Fragen ist somit vor allem deswegen von besonderer Relevanz, um zu überprüfen, ob der Staat seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. Wie schon in unserem offenen Brief an den Bundesrat weisen wir darauf hin, dass die gestellten Fragen essentiell und entscheidungsrelevant für ein verantwortungsbewusstes Pandemiemanagement sind – und somit auch für die Entscheidung über die Impfpflicht.

“Wenn der Gesundheitsminister die Fragen allerdings nicht beantworten kann oder will, dann wäre das mehr als bedenklich”, sagt Kerstin Reißner von GGI. „Eine Missachtung der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes bzw. eine Nichtbeantwortung der Fragen würde das Vertrauen der Bürger:innen in die Sorgfaltspflicht des Staates noch weiter schmälern. Der Minister muss damit rechnen, dass sich Bürger:innen folgende Fragen stellen werden: Wurde hier willkürlich vorgegangen? Ist das rechtens oder gar zivil- oder strafrechtlich relevant? All diese Aspekte sind zu bedenken. Insbesondere in Zeiten wie diesen, wo das Vertrauen in die Politik aufgrund der zahlreichen Skandale ohnehin schon erschüttert ist und die Menschen nach zwei Jahren Chaos-Pandemiemanagement inzwischen hochgradig verunsichert und am Limit ihrer Ressourcen sind.“

Grüne gegen Impfpflicht und 2G sehen sich den Bürger:innen, der Verfassung und der Demokratie verpflichtet

Wir Grünen gegen Impfpflicht und 2G sehen uns der österreichischen Verfassung, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet und sehen unsere Aufgabe unter anderem darin, die Fragen, Bedenken, Einwände und Sorgen der BürgerInnen sowie der Institutionen und Organisationen aufzugreifen und der Regierung in Erinnerung zu rufen. Denn wir fühlen uns nicht nur der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch den Menschen und ihren Sorgen verpflichtet. Wir stehen dabei für ein versöhnliches, wertschätzendes und selbstbestimmtes Miteinander.

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