Seit Monaten ist der sich zuspitzende Alptraum und drohende Flop der deutschen Grundsteuerreform Gegenstand kritischer Medienberichte, Proteste von Experten und vor allem von Einsprüchen und Klagen. Das „bürokratische Ungetüm”, wüten Betroffene, enteigne durch willkürliche und falsche Wertberechnungen die Haus- und Grundeigentümer, schröpfe die Bürger und verursach in den Behörden nichts als unnötige Kosten und jede Menge Mehrarbeit. Dieser Befund ist in Wahrheit noch deutlich untertrieben.
Denn zunehmend bekommen vor allem die Finanzämter den Gegenwind gegen die verschlimmbessernde „Reform” zu spüren: Deutschlandweit werden sie von einer Lawine an Einsprüchen gegen die hohen Grundsteuer-Messbescheide überrollt – und das in zunehmendem Maße.
Florian Köbler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG), erklärte, die Zahl der Einsprüche steuere inzwischen die 3-Millionen-Marke an. Die Ämter kommen nicht einmal mit der Erfassung der Schreiben nach – geschweige denn mit der Bearbeitung. Die Situation sei „momentan drastisch“ und habe sich gerade in den letzten Tagen „explosionsartig entwickelt“, so Köbler weiter. In manchen Ämtern liege die Einspruchsquote bei über 20 Prozent. Die Lage sei so dramatisch, dass die DStG bereits „Hilferufe aus den Ämtern bekommen“ habe.
Der Gewerkschaftschef verwies auch darauf, dass die Grundsteuer eigentlich Sache der Kommunen sei. Da die Finanzämter ihnen dabei „wie die heiligen Samariter“ unter die Arme greifen würden, gingen dem Staat jedoch auch andere Steuereinnahmen durch die Lappen. Zum Teil müssten sich Konzern-Betriebsprüfer, „die normalerweise Millionen Mehr-Steuern jedes Jahr reinholen, jetzt mit dieser komischen Grundsteuerreform beschäftigen“, kritisierte er. Die Realität sei die, dass jeder Einspruch „auch ein kleines Stück weit zulasten der Steuergerechtigkeit“ gehe.
Und schließlich seien die Einsprüche seiner Ansicht auch noch vollkommen sinnlos, weil sie sich meist auf die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuermodells berufen würden. Vieles deutet in der Tat darauf hin, dass das neue Modell verfassungswidrig ist. Dagegen klagen aktuell der Verband Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler (BdSt). Köbler meint, das Bundesverfassungsgericht werde wahrscheinlich Ungereimtheiten im Gesetz feststellen und ein Reparaturgesetz anfordern. Diese werde aber nicht rückwirkend gelten, sondern und in Zukunft alle Grundbesitzer betreffen und somit folglich auch jene, die jetzt keinen Einspruch einlegen.
Zudem würden 99 Prozent nur deshalb Einspruch einlegen, „weil sie Angst haben, dass es teurer wird“. Über die endgültige Höhe würden jedoch die Hebesätze der Kommunen entscheiden. Selbst wenn der in den Bescheiden angegebene Grundsteuermessbetrag zehnmal so hoch ist wie vor der Reform, bedeute dies keinen automatischen Anstieg der Grundsteuer in dieser Höhe. Was die Einsprüche bei den Finanzämtern betrifft, erklärte Köbler, ganz auf das Motto „Augen zu und durch – das Projekt müssen wir jetzt zu Ende bringen“ zu setzen. Nach dieser Methode geht auch einmal mehr die Bundesregierung vor.
Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“
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