Horst D. Deckert

Habeck ruft Gasnotstand aus: Es brennt lichterloh und die Flammen lodern tiefgrün!

Der vor allem von den „grünen“ Ökosozialisten forcierte Sanktions-Irrsinn der EU schlägt jetzt voll auf die deutsche Wirtschaft zurück. Angesichts drastisch gedrosselter Gaslieferungen als Retourkutsche durch Russland steht die Ausrufung der nationalen Gas-Alarmstufe durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) offenbar unmittelbar bevor. Industrie-Präsident Siegfried Rosswurm: „Es brennt lichterloh!“

Die Bundesregierung bereitet die Ausrufung der sogenannten Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Kreise der Energiewirtschaft. Diese zweite Stufe der Notverordnung könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und noch einmal erheblich verteuern. Die dritte und letzte Stufe dieser Eskalations-Skala wäre dann der Gas-Notstand. Er sieht massive staatliche Eingriffe in die Gasversorgung zunächst vor allem zulasten der Industrie vor. Bereits in Kraft ist die sogenannte Frühwarnstufe.

Laut „Welt“ hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Patrick Graichen („Grüne“), die Energiewirtschaft bereits auf die bevorstehende (zweite) Alarmstufe vorbereitet. Die Versorger sollten „davon ausgehen“, dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolge, bestätigten dem Bericht zufolge „vier mit dem Vorgang vertraute Personen auf Nachfrage“. Graichen habe mit der Ankündigung die 55 Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) adressiert. Das Ministerium wollte den Sachverhalt auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren – im Klartext heißt das: Es stimmt also! 

Was bedeutet der „Nationale Notfallplan Gas“ genau?

FRÜHWARNSTUFE

Diese Stufe ist seit dem 30. März in Kraft. Sie sieht noch keine staatlichen Eingriffe vor. Sie ist laut einer EU-Verordnung dann auszurufen, wenn es „konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise“ auf ein mögliches Ereignis gibt, das zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führen könnte. 

Konkret tritt dann ein Krisenstab im Bundeswirtschaftsministerium zusammen, dem auch Behörden wie etwa die Bundesnetzagentur und Energieversorger angehören. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Der Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein – vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die derzeit nur zu rund 50 Prozent gefüllten Gasspeicher geschehen.

ALARMSTUFE

Beim Ausrufen dieser zweiten Eskalations-Stufe wird immer noch davon ausgegangen, dass der Markt die Störung vorläufig selbst bewältigen kann. Das Wirtschaftsministerium ruft diese Stufe aus, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Indikatoren sind im Prinzip die gleichen wie bei der Frühwarnstufe, nur wird die Lage jetzt als noch dramatischer eingestuft.

NOTFALLSTUFE

Dies ist quasi Alarmstufe Rot! Die Lage ist jetzt so dramatisch, dass – anders als bei den anderen beiden Stufen – der Staat direkt in den Markt eingreift. Konkret bedeutet das: Die Bundesnetzagentur regelt (rationiert) die Gasverteilung. Diese Notfallstufe muss per Verordnung der Bundesregierung ausgerufen werden – im Fall einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas, einer erheblichen Störung der Gasversorgung oder einer anderen erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage.

Dem Regelwerk zufolge müssen „nichtmarktbasierte Maßnahmen ergriffen werden“, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen – der Staat greift also unmittelbar und erheblich durch klassische sozialistische Mangelverwaltung in die Gasversorgung ein. Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“: Sie regelt (rationiert) die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders „geschützt“ – diese sind möglichst bis zur letzten Kilowattstunde mit Gas zu versorgen. Dazu gehören private Haushalte, Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz, Bundeswehr oder Gaskraftwerke, die der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

FAZIT: Dass es absehbar überhaupt so weit kommen dürfte, ist im Wesentlichen der unverantwortlichen linksgrünen Energiewende-Politik vergangener Jahre zu verdanken – die Stichwörter hierzu lauten: Atomausstieg, Kohleausstieg und Windrad-Irrsinn!

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