Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Häuslicher Unterricht: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Österreich: Für die aktuelle Info-DIREKT Printausgabe haben wir ein Interview mit der Autorin Lini Lindmayer geführt, die sich seit Jahren mit dem Thema häuslichen Unterricht beschäftigt. Einen kleinen Infokasten, den wir dazu abgedruckt haben, dürfen wir nun auch hier allen Eltern zu Verfügung stellen, die überlegen ihre Kinder von der Schule abzumelden und im häuslichen Unterricht zu unterrichten.

Wann muss die Abmeldung zum häuslichen Unterricht erfolgen?

Die Abmeldung zum häuslichen Unterricht muss vor Schuljahresbeginn erfolgen. Prinzipiell hat man also bis zum letzten Tag der Sommerferien Zeit, diese Abmeldung vorzunehmen, wobei es je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben geben kann (beispielsweise gilt für Salzburg die Meldefrist bis zum 15. August). Empfehlenswert ist es allerdings, es zeitnah zu tun, um auch vor Schulbeginn die Kenntnisnahme zu erhalten.

Welche Unterlagen benötigt man zur Abmeldung?

Bei einer Erstabmeldung sind einige Dokumente, wie Schulreifefeststellung oder Jahreszeugnis, Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis sowie Geburtsurkunde beizulegen. Bei jeder weiteren Abmeldung ist dann lediglich das Prüfungszeugnis beizulegen.

Da auch hier die genaue Vorgehensweise in jedem Bundesland ein wenig anders ist, ist es empfehlenswert, sich vorab bei der entsprechenden und zuständigen Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes zu informieren und das genaue Prozedere zu erfragen.

Wie erfolgt die Benotung für den Aufstieg in die nächste Schulstufe?

Diese erfolgt durch das Ablegen einer sogenannten Externistenprüfung an einer ausgewiesenen Prüfungsschule.

Ist ein Umstieg vom häuslichem Unterricht zurück in die Schule während dem Schuljahr möglich?

Ja. Ein Umstieg vom häuslichen Unterricht zurück in den regulären Schulbesuch ist während dem Schuljahr jederzeit möglich. Umgekehrt – sprich vom regulären Schulbesuch im laufenden Schuljahr in den häuslichen Unterricht zu wechseln – ist nicht möglich.

Mehr zum Thema „häuslicher Unterricht“

Mehr über das Thema häuslicher Unterricht verrät die siebenfache Mutter Lini Lindmayer im ausführlichen Interview im aktuellen Info-DIREKT Printmagazin – am besten gleich abonnieren oder österreichweit über den Zeitschriftenhandel erwerben.

 

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