Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Haftstrafe für Demoveranstalter Ortner: Erstinstanzliches Urteil in Linz gefällt

Die von einer Young Global Leaderin herausgegebene Zeitung „Heute“ feierte es genüsslich. Der Veranstalter zahlreicher Kundgebungen gegen Maßnahmenwahn und Impfzwang, Florian Ortner, bleibt in Haft – unter anderem weil er neben einem Polizisten gefurzt hätte. Das Urteil lautete auf 12 Monate – davon vier unbedingt. Ein merkwürdiges Schauspiel – vielleicht auch um andere Maßnahmengegner „zu erziehen“.

Am 15. März fand nun endlich die Verhandlung gegen den bekannten Demo-Organisator und Biogärtner Florian Ortner statt. Der widerständische Linzer wurde in erster Instanz zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt. Den Großteil dürfte er bereits während seiner Untersuchungshaft seit dem 17. Jänner abgesessen haben. Eine Beurteilung des Falles fällt schwer, da viele wichtige Details über die Hintergründe die zur Anklage führten noch nicht bekannt sind. Sollte das Gericht die Haftstrafe aber tatsächlich damit begründen, dass Ortner neben einem Polizisten „gefurzt“ hätte, wäre dies skandalös. Auch die vorgeworfene „Drohung“ gegen Beamte wirkt konstruiert. Mehr kann man dazu allerdings erst sagen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Beachten Sie bitte auch unsere bisherige Berichterstattung:

Vor Gericht sollen Ortner nun Verleumdung, gefährliche Drohung, falsche Beweisaussage, üble Nachrede und Beleidigung vorgeworfen worden sein. Bei keinem dieser Delikte ist wirklich nachvollziehbar, weshalb unbedingte Haft notwendig ist – es sei denn, er wäre mehrfach einschlägig vorbestraft. Dazu liegen uns aber keine Informationen vor.

So zitiert die „Heute“ den Vorwurf der „gefährlichen Drohung“ so: Ortner habe Beamten, welche Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn bearbeiteten, mit den Worten bedroht: „Sie wären gut beraten, alle rechtswidrigen und kriminellen Handlungen mit sofortiger Wirkung einzustellen“. Das wäre allerdings absurd und kann wohl nicht die ganze Wahrheit sein. Wir vermuten hinter dem harten Vorgehen der Justiz, dass man den gelernten Koch dem Lager der „Reichsbürger“ und „Staatsverweigerer“ zuordnet, gegen die traditionell ein außerordentlich hartes Programm gefahren wird.

Bei einer Faschingsdemo in Rohrbach soll Ortner außerdem einen Polizisten „angefurzt“ haben – wie auch immer man sich das praktisch vorstellen kann. Wir erfuhren aus Interviews mit Ortner und anderen Zeugen, dass es sich ein Polizeibeamter aus Rohrbach zur persönlichen Aufgabe gemacht haben soll, den Maßnahmengegner „zur Strecke zu bringen“. Immer wieder soll es Schikanen und Repressionen gegeben haben. So wäre Ortner oft dutzende Kilometer mit dem Auto verfolgt worden, bis man ihm ein Vergehen vorwerfen konnte – soweit zumindest seine Sicht der Dinge.

Lange Haftstrafen für Maßnahmengegner auch in Wien

Auch am 10. März wurden zwei Maßnahmengegner in Wien zu Haftstrafen verurteilt (15 Monate auf Bewährung, nicht rechtskräftig). Sie waren wegen Verharmlosung des Massenvernichtung von Juden während des NS-Regimes angeklagt, weil sie auf Maßnahmendemos Judensterne am Gewand trugen. Man kann nur jedem Teilnehmer an Corona-Demos empfehlen, eine andere Symbolik zu wählen. Es gibt sicherlich ausreichend Argumente gegen Impfung und Maßnahmen, die man nicht mit Judensternen ausdrücken muss – ganz speziell wenn man die gängige Rechtssprechung der Justiz dazu kennt. Wichtig ist hierzu aber auch die Meinung betroffener Juden: Wollt ihr auch uns wegen Verharmlosung der Shoah anklagen?

An dieser Stelle erwähnen wir nochmals ausdrücklich unsere Blattlinie, mit Extremisten aller Art niemals anstreifen zu wollen. Die Anfeindungen eines gewissen Menschenschlages sind noch immer nicht verklungen, da wir einem Wirt keine Bühne bieten wollten, der Veranstaltungen mit einem mehrfach vorbestraften ehemaligen Neonazi abhielt (Ein Hinweis in eigener Sache: Report 24 gibt Extremisten aller Art keine Bühne).

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