Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Haimbuchner & Raml reden Klartext: Impfpflicht-Gesetzt ist menschenrechtswidrig!

Bei der heutigen Pressekonferenz von LH-Stv. Manfred Haimbuchner und dem Linzer Gesundheitsstadtrat Michael Raml (beide FPÖ) gingen die freiheitlichen Politiker und studierten Juristen mit der Verabschiedung der umstrittenen Impfpflicht hart ins Gericht. Sie kritisierten dabei auch das Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen und kündigten an, dass sie das ihrer Ansicht nach verfassungs- und menschenrechtswidrige Gesetz bekämpfen wollen.

Maßnahmen-Schäden heilen statt staatlichem Impfzwang!

Haimbuchner sprach von einer “parlamentarischen Zäsur”, welche das “politische Koordinatensystem neu gezeichnet” hätte. Das Ergebnis hätte “schwarz auf weiß gezeigt, dass es in unserem Land nur eine einzige Partei gibt, die die individuelle Freiheit des Menschen schätzt” und diese auch verteidige, wenn sie unter Druck gerät. Das Gesetz zum Spritzenzwang sei “in technischer, medizinischer und moralischer Hinsicht eine einzige Katastrophe”. Besonders entsetzte ihn, dass mit der Mehrheit der NEOS-Abgeordneten auch Mandatare einer formal liberalen Partei für den staatlichen Zwang stimmten.

Für die plötzliche Einführung des schikanösen Gesetzes hat er kein Verständnis. Bereits jetzt hätte das “von Scheuklappen gesteuerte Handeln der Regierung tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesellschaft”. So würde sich Haimbuchner als Familienvater und Familienreferent wünschen, dass man sich lieber der sehr ernsten Problem psychischer Überlastung von Kindern und Jugendlichen annimmt, anstatt mit ständig neuen Zwängen daherzukommen. In Öberösterreich funktioniere dies bereits durch die Schaffung entsprechender Einrichtungen – aber hier sei auch der Bund am Zug.

Raml sicher: Impfpflicht ist “menschenrechtswidrig”

Zu den rechtlichen Aspekten der Impfpflicht sprach Dr. Michael Raml, seines Zeichens nicht nur Gesundheitsstadtrat, sondern auch Verfassungsjurist. Er ist der fachlich fundierten Ansicht, dass das Gesetz schlichtweg menschenrechtswidrig ist. Dies ergebe sich interessanterweise ausgerechnet aus jenem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR), das Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) als Beleg der angeblichen Rechtmäßigkeit herbei zieht. Denn die Richter stellten damals fest, dass allgemeine Impfpflichten nur dann zulässig wären, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müsste ein konkretes Impfziel transparent ausgegeben werden – hier spiele die Regierung aber mit ständig neuen Schwellenwerten.

Zudem müssen die Eingriffe in verfassungsmäßig gewährleistete Rechte verhältnismäßig sein. Das verlangt, dass diese zur Erreichung besagten Ziels notwendig, angemessen und wirksam sind. Spätestens bei der Omikron-Variante sei aber zweifelhaft, ob diese Impfstoffe – die keine sterile Immunität schaffen – dafür überhaupt geeignet sind. Studien aus Israel zeigen, dass nicht einmal eine vierte Impfung ausreichende Schutzdauer biete. Es gebe einen Grund, warum ausgerechnet Tschechien von seinen eigenen Impfzwang-Plänen inzwischen Abstand nimmt. Bei vorliegendem Gesetz entstehe der Eindruck, es werde einfach alle sechs Monate geimpft. Raml überspitzte die Absurdität: Dies könne irgendwann heißen, 45 Impfungen reichen als Eintrittskarte, 44 Stiche aber nicht mehr.

Eilverfahren schaffen: Bürger brauchen raschen Rechtsschutz

Die genannten Tatsachen müssten der Bundesregierung hinreichend bekannt sein. Deshalb lässt ihn das im Glauben, dass Türkis-Grün “mutmaßlich vorsätzlich menschenrechtswidrig” handelt. Umso wichtiger sei es, den Menschen die Gelegenheit zu schneller Rechtssicherheit zu geben. Immerhin, so Raml, hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits mehrfach Corona-Maßnahmen nachträglich als verfassungswidrig auf. Gerade in Zeiten massiver Grundrechtseingriffe brauche es daher den massiven Ausbau von Rechtsschutzinstrumenten für die Bürger.

Er wiederholte die freiheitliche Forderung nach der Schaffung eines VfGH-Eilverfahrens. Während dieser in anderen Rechtssachen teilweise innerhalb von vier Wochen entscheiden müsste, warte man oft monatelang zu Rechtsfragen bei Grundrechtseingriffen. Denn das Gericht trete derzeit nur viermal im Jahr zusammen. Wenn die Bundesregierung willens ist, ein so umstrittenes Gesetz im Eilverfahren durch das Parlament zu peitschen, sollte sie auch den Menschen die Möglichkeit geben, sich ebenso unverzüglich zu wehren. Nach der VfGH-Anrufung gebe es weiters die Möglichkeit, auch den europäischen Rechtsweg zu gehen.

“Lockdown für Ungeimpfte” ohne Grundlage

Haimbuchner erklärte, dass zahlreiche Initiativen zu VfGH-Beschwerden über die Impfpflicht von Freiheitlichen getragen werden. Er erinnerte daran, dass nebenbei auch ohne jede Grundlage weiterhin ein “Lockdown für Ungeimpfte” bestehe. Dieser beträfe nicht nur diese, sondern auch Genesene und Personen mit abgelaufenem Impfzertifikat. Haimbuchner, dessen Genesungsnachweis ablief, erlebte selbst eine “völlig surreale Situation”. Als er Katzenstreu kaufen wollte, bekam er an der Tür des Geschäfts ein beschriftetes Kärtchen. Damit durfte er dann Güter zur Tierversorgung einkaufen, nicht aber Gartenzubehör. Dem Laden mache er keinen Vorwurf – jenen, die diese Regeln machen, aber sehr wohl.

Solche Willkür-Regeln sind Spiegelbild eines “rechtsstaatlichen Verbrechens an der Gesellschaft”, so Haimbuchner. Es sei nicht zu verstehen, wieso etwa ein getesteter Ungeimpfter aus der Gesellschaft ausgeschlossen sei. Auf der einen Seite gingen viele ohne gültiges Zertifikat regelmäßig testen – und zugleich kenne er auch einige “geboosterte” Testpositive im engeren Umfeld. Er appelliert an die Bundesregierung, ihre absurden Gesetze und Verordnungen zurückzunehmen, dies ginge in einem Rechtsstaat ja. Es würde “von Größe zeugen, zuzugeben, dass man sich auf einem Irrweg befand.”

Dies hält Haimbuchner auch deshalb für geboten, weil er die Impfpflicht für schlichtweg undurchführbar hält. In absehbarer Zeit sei die Administration mit Sicherheit völlig überlastet. Denn: “Wer ein bisserl eine Ahnung hat von der Verwaltungspraxis, weiß, dass dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist.”

Klare Ansage: “Proteste sind vollkommen friedlich”

Journalisten versuchten in der Folge auch, ihn aufgrund eines Vorfalls mit maßnahmenkritischen Demonstranten vor einem Kinderhort zu einer Distanzierung von den Protesten der Freiheitsbewegung auf der Straße zu treiben. Die Mainstream-Medien und andere politische Lager hatten versucht, dies zur “Terrorisierung” von Kindern und zur “Belagerung” der Betreuungsstätte aufzubauschen. Diesen Versuch durchschaute Haimbuchner und ließ ihn nicht gelten. Er erinnerte daran, dass das Versammlungsrecht ein wichtiges Grundrecht sei. Die Proteste seien großteils – ja eigentlich vollkommen friedlich.

Dabei halte sich die überwiegende Anzahl von Demonstranten an den allgemeinen Anstand. Wenn dann einige wenige über die Stränge schlagen, bekämen diese die volle mediale Aufmerksamkeit. Darüber, ob dies beim besagten Fall so ist, konnte er keine Einschätzung geben. Er appellierte hier aber auch an die beteiligten Demonstranten, sich in die Lage der Kinder und Eltern zu versetzen und dies bei der Auswahl ihrer Protestorte und -formen zu berücksichtigen. Als Familienvater hätte er vermutlich auch keine Freude damit, wenn jemand in seiner Gemeinde vor einer Kinderbetreuungsstelle protestierte.

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