Von MANFRED ROUHS | Die Hamburger Polizei darf Menschen an Kriminalitätsschwerpunkten auf öffentlichem Straßenland auch dann kontrollieren, wenn sie eine dunkle Hautfarbe haben und keinerlei Fehlverhalten an den Tag legen. So hat es am Donnerstag das Hamburger Oberverwaltungsgericht entschieden. In Gang gesetzt wurde das Verfahren durch eine Klage des 35-jährigen Barakat H. aus Togo, der […]
Hamburg: Afrikaner klagt erfolglos gegen Polizeikontrollen
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