„Heute haben nahezu zeitgleich mindestens acht Hausdurchsuchungen stattgefunden. Offizieller Grund sind die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar, der das Kindeswohl-Sensationsurteil gefällt hatte. Pikant: die Polizei hat dabei die Original-Gerichtsakte in ihren Besitz gebracht. Betroffen von den Razzien sind auch die Bundestagskandidaten der Partei dieBasis Prof. Ulrike Kämmer und Ulrich Masuth.
Wie 2020News erfahren hat, sind heute die Wohnungen und/oder Büroräume von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der fraglichen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth durchsucht worden und deren Handys, Computer, sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt worden.“
Wie ist das eigentlich so mit den Staatsanwaltschaften in Deutschland? Legal Tribune Online:
„Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18). (…)
Für die Staatsanwaltschaften in Deutschland sei nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte, so die Richter in Luxemburg am Montag. Ansatzpunkt für die Entscheidung des EuGH ist eine Formulierung in Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI), nach welcher der Haftbefehl nur von einer ‚Justizbehörde‘ in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden darf. Diese müsse entsprechend ‚unabhängig‘ arbeiten können.“