Ausgerechnet am Schweizer «Tag der Freiheit», an dem fast alle Covid-Massnahmen gefallen sind, scheint das «Corona-Regime» nochmals seine Macht demonstrieren zu wollen. Dies, indem es weiterhin Willkür anwendet. Die Kantonspolizei von Schwyz drang gewaltsam in die Wohnung des Arztes Dr. Manuel Albert ein – aufgrund des Verdachts, falsche ärztliche Zeugnisse ausgestellt zu haben, die die Patienten von der Maskenpflicht entheben.
In einem Interview mit RheinTV beschreibt Dr. Albert das Vorgehen der Polizei. Diese sei plötzlich mit einer Staatsanwältin und einer Mitarbeiterin der Kantonsapotheke erschienen. Sie hätte geläutet und auf einen Durchsuchungsbefehl hingewiesen, doch er habe sich geweigert, sie reinzulassen, so Albert.
Daraufhin habe die Polizei den Schlüsseldienst aufgeboten und sei gewaltsam in die Wohnung eingedrungen. Der Arzt gesteht, dass er sich «leicht gewehrt» habe. Man werde halt emotional bei so etwas, sagt er. Er sei dann von den Polizisten zu Boden gezerrt und auf dem Bauch liegend in Handschellen gelegt worden «wie ein Schwerstverbrecher».
Die Polizei teilte Albert anschliessend mit, dass er unrechtmässig Maskenattests ausgestellt und von der Schweizer Arzneimittelzulassungsbehörde Swissmedic nicht zugelassene Medikamente verteilt habe. Beides stimme nicht, betont Albert.
Trotz der angespannten Situation konnte der Schweizer Arzt seinen Anwalt, Medienschaffende und sogar die «Trychler» mit ihren Glocken aufbieten, um ihn zu unterstützen.
«Man muss diese Gewalt zeigen, die einem unbescholtenen Bürger angetan wird, (…) nur weil ich das Arztgelöbnis nach dem Hippokratischen Eid umsetze», erklärte Albert. «Diese Willkür seitens der Polizei und des Staates muss aufhören», fügte er später hinzu.
Im Hippokratischen Eid heisse es primär, nicht zu schaden, wie auch in der Genfer Konvention, so der Arzt weiter. Das tue er, indem er vor allem für Kinder Maskenatteste ausgestellt habe – Kinder, die sogar in der Primarschule gezwungen wurden, Masken anzuziehen.
Für die Staatsanwaltschaft seien das «Gefälligkeitsatteste». Albert widerspricht dem vehement: Die Atteste würden die Kinder vor schädlichen Masken schützen.
Der Arzt betont die Unsinnigkeit, dass es dieses Virus laut der Regierung von einem Tag auf den anderen nicht mehr geben soll, die Masken nun unnötig seien. Das sei alles nicht glaubhaft, sagte er empört. Die «da oben» seien alle «hochpathologisch» und sollten «eingesperrt» werden.
Corona-Transition hat Alberts Anwalt Gerald Brei um eine Stellungnahme gebeten. Brei bestätigte die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen den Arzt wegen des Verdachts, falsche ärztliche Zeugnisse ausgestellt zu haben. Ein Straftatbestand, der laut Artikel 318 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Konkret soll der Arzt wiederholt Maskenbefreiungsatteste ohne medizinische Indikation für seine Patienten ausgestellt haben.
«Am 3. Februar erliess das Amt für Soziales und Gesundheit des Kantons Schwyz eine vorläufige Anordnung, dass Albert künftig keine Atteste mehr ausstellen dürfe», erklärt Brei gegenüber Corona-Transition. Dagegen erhob Brei am 14. Februar Einsprache.
Die Hausdurchsuchung kam für Brei überraschend und ist in seinen Augen fragwürdig:
«Die Staatsanwaltschaft kann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Beweismittel sichern. Doch im vorliegenden Fall ist eine Hausdurchsuchung unverhältnismässig. Manuel Albert bestreitet nicht, dass er Maskenbefreiungsatteste ausgestellt hat. Die Vorwürfe können ohne weiteres im Rahmen des laufenden Verfahrens untersucht und geklärt werden», erläutert Brei und fügt hinzu: «Albert wusste genau, weshalb er dies tat. Nämlich um gesundheitlichen Schaden von den Betroffenen abzuwenden, getreu seines Eides nach dem Genfer Gelöbnis. Die meisten Maskendispense hat Albert an Schulkinder ausgestellt, die in seinen Augen aufgrund des Maskentragens physisch und psychisch Schaden erlitten. Er hatte gute Gründe, dies zu tun.»
Vor diesem Hintergrund ist für Anwalt Brei das Vorgehen der Sicherheitsbehörden bedenklich. «Es handelt sich ganz klar um eine Einschüchterung. Das Ganze ist nicht verhältnismässig.»
Als merkwürdig erachtet Brei zudem den Zeitpunkt. Der Anwalt verweist dabei auf die zahlreichen Lockerungsmassnahmen, welche die Regierung zuletzt getroffen hat:
«Der Bundesrat hat ja unter anderem auch die Maskenpflicht aufgehoben, die nun lediglich noch im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen bestehen bleibt. Dass die Schwyzer Sicherheitsbehörden just in diesem Moment ein solches Vorgehen an den Tag legen, ist für mich unverständlich.»