Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Hochwasser in Merkel-Deutschland: Die Welt zu Gast … zum Plündern

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im deutschen Nordrhein-Westfalen wurde das Versagen des Staates mehr als deutlich. Nachdem der Polit- und Wahlkampfzirkus in der Region abgeebbt ist, ist es medial ruhig um die Flut geworden. Allerdings offenbart nun ein Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, der auf Antrag der AfD entstand, weitere Folgen der ungebremsten Masseneinwanderung – nämlich Plünderungen durch Migranten.

  • Bei den bisher ausgeforschten Tatverdächtigen von Plünderungen handelt es sich hauptsächlich um Rumänen und Türken.
  • Wer neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft hat, wird grundsätzlich als Deutscher in der Statistik geführt.
  • 145 Tatverdächtige zwischen 12 und 69 Jahren wurden bisher ausgeforscht
  • Vorgeworfen werden ihnen unter anderen: schwerer Landfriedensbruch, schwerer Diebstahl, Diebstahl mit Waffen und schwerer Bandendiebstahl.

Plündern statt helfen

Der Bericht zeigt, dass offenbar Menschen aus der halben Welt ins Hochwassergebiet reisten. Jedoch nicht um zu helfen, sondern um zu plündern. Insgesamt wurden 145 Tatverdächtige identifiziert. Bei ihnen handelte es sich um 23 weibliche und 122 männliche Personen zwischen 12 und 69 Jahren. Und, wie sollte es im bunten Deutschland von Kanzlerin Merkel auch anders sein, sind unter den Tatverdächtigen 24 verschiedene Staatsangehörigkeiten zu finden.

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Rumänen und Türken im Spitzenfeld

An der Spitze mit 52 Tatverdächtigen stehen laut Statistik unbestritten Personen rumänischer Staatsangehörigkeit. Ob sich unter den als Rumänen bezeichneten Personen eventuell Angehörige einer eher mobilen ethnischen Minderheit befinden, ist der Tabelle nicht zu entnehmen. Danach folgen Deutsche mit 27 und Türken mit 12 beim Plündern erwischten Personen. Wobei der behördliche Hinweis zu den Deutschen: „Sofern Personen neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten aufweisen, sind sie als deutsche Staatsangehörige in der Tabelle ausgewiesen“, keines weiteren Kommentars bedarf.

Keine internationale Solidarität

Der Rest der Liste liest sich wie die Aufzählung aus einem Geographie-Lehrbuch: Bulgaren, Syrer, Serben, Albaner, Griechen, Iraker, Iraner, Kosovaren, Polen, Afghanen, Libanesen, Marokkaner, Montenegriner, Niederländer, Nigerianer, Bangladescher, Kameruner, Kongolesen, Litauer, Russen und Slowenen. Vorgeworfen werden der illustren Runde gemäß des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) die Paragraphen 242 (Diebstahl), 243 (schwerer Diebstahl), 244 (Diebstahl mit Waffen), 244a (schwerer Bandendiebstahl), 246 (Unterschlagung), 247 (Haus- und Familiendiebstahl), 248a (Diebstahl geringwertiger Sachen) sowie 125a (besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs).

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