Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Höhere Minijob-Grenze bedeutet Vernichtung vollwertiger Arbeitsverhältnisse

Neue Arbeitsmodelle für ein Volk von Pizzaboten (Symbolbild:Imago)

Die Ampel-Koalition bemüht sich nach Kräften, ein neues Arbeitsprekariat an geringfügigen Beschäftigten in Deutschland zu schaffen, das keine vollwertige soziale Absicherung hat, keinen adäquaten Kündigungsschutz – und ebenso schnell wieder „entsorgt“ wie angeheuert werden kann: Genau dies nämlich ist die Folge der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro monatlich. Die neue Obergrenze ragt in den bisherigen Bereich der sogenannten Midi-Jobs hinein (monatliche Einkommen zwischen 501 und 550 Euro), in den bislang (Stichtag 31.12.2020) 162.000 deutsche Beschäftigte fallen, und schließt fortan auch die im Bereich zwischen bisheriger Minijob-Grenze (450 Euro) und Midi-Job-Schwelle liegenden Beschäftigten ein, deren Zahl zum Jahresende 2020 rund 134.000 betrug.

Die Anhebung der Grenze auf 520 Euro ist eine Folge des stehenden Mindestlohns, weil im bisherigen Rahmen die Zahl der Arbeitsstunden geringfügig Beschäftigter immer weiter abnahm: Seit 1. Januar 2021 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro, seit 1. Juli 2021 sogar 9,60 pro Stunde. Was für Firmen Flexibilität verheißt und für Nebenjobber praktisch ist, ist allerdings für den Arbeitsmarkt insgesamt eher nachteilig – denn ausgehend von den oben genannten Beschäftigtenzahlen, die bislang zwischen 450 und 520 Euro als Teilzeit- bzw. Midi-Jobber regulär sozialversichert waren, fallen fortan bis zu 200.000 sozialversicherungspflichtige Jobs in den kündigen Minijob-Geltungsrahmen und werden in geringfügige Stellen umgewandelt.

Kaum noch planbare Erwerbsgrundlagen

Dies ist zumindest die Befürchtung der Bundestagsfraktion der Linkspartei auf der Grundlage von Daten der Bundesagentur für Arbeit, wie die „Rheinische Post“ berichtet – doch anders als bei vielen Fehlprognosen dürfte sie diesmal tatsächlich recht haben. Denn mit jeder Anhebung der Verdienstgrenze werden Minijobs attraktiver – doch zugleich auch sichere Beschäftigungsverhältnisse als planbare Erwerbsgrundlage immer seltener. Die Folge sind tendenziell das aus dem angelsächsischen Raum bekannte Phänomen der „Working Poor” sowie eine Zunahme des Trends hin zur Annahme mehrerer Mini- und Aushilfsjobs von ein und demselben Arbeitnehmer, um über die Runden zu kommen (oder natürlich gleich der Weg in Hartz 4, vulgo fortan „Bürgergeld“).

Und da der ständig steigende Mindestlohn sowie die infolge der Corona-Krise künftig absehbar explodierenden Lohnnebenkosten für Unternehmen Festanstellungen immer teurer machen, wird die Verlagerung der Arbeitsleistung auf Aushilfskräfte stetig lohnenswerter. Dieser Effekt lässt sich an der wachsenden Zahl an geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ablesen: Ende September 2021 waren deutschlandweit bereits 6,2 Millionen gewerbliche Minijobs angemeldet; vor allem seit Beginn der sogenannten Pandemie Anfang 2020 war ihre Zahl merklich gestiegen.

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