Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Horror-Verfahren gegen Kärntnerin: Quarantänebruch ist für Corona-Diktatur fast wie Mord

Seit Corona ist es salonfähig geworden, rechtschaffenen Bürgern zu unterstellen, sie wären der wandelnde Sensenmann, wenn sie sich nicht an die absurden Gängelungen der Regierung halten. Ein besonders schlimmer Tabubruch ist es für die Corona-Fanatiker, seine behördliche Quarantäne zu missachten. Etwa, wenn die Decke auf den Kopf fällt oder der Kühlschrank leer ist. In Klagenfurt wird nun gegen eine Frau wegen “grob fahrlässiger Tötung” mittels Corona ermittelt.

Nachbar verstarb nach Infektion

Was sich wie ein kaum glaubwürdiger Science-Fiction-Film anhört, ist in Kärnten brutale Realität. Eine Dame soll sich nicht an Quarantäneauflagen gehalten haben. Kurz darauf erkrankte ein pensionierter Nachbar an Covid-19 und verstarb tragischerweise letztlich. Die epidemiologisch abenteuerliche These der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: Bei einer möglichen flüchtigen Begegnung im Stiegenhaus könnte die Frau ihn angesteckt haben.

Sie muss nun klären, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Erkrankung der Frau und dem Ableben ihres Nachbarn gibt. Die Kärntnerin wurde im Dezember positiv getestet, im Jänner starb der Pensionist in ihrem Haus. Alleine die Annahme einer Kausalität mutet bedrohlich an: Denn der Mann könnte sich – am Höhepunkt der “vierten Welle” mit tausenden Testpositiven täglich – eigentlich überall infiziert haben.

Bis zu drei Jahre Haft drohen

Die beiden strafrechtlich relevanten Vorwürfe: Vorsätzliche Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten (§178 StGB) und grob fahrlässige Tötung. In beiden Fällen droht bis zu drei Jahren Haft. Sprich: Im schlimmsten Fall – also bei einer unbedingten Strafe über 18 Monaten – könnte die angebliche “Corona-Sünderin” mit Schwerstverbrechern untergebracht werden. Derweilen kann sie noch auf das Resultat der angeordneten Obduktion hoffen. Womöglich haben die beiden ja nicht einmal denselben Virenstamm…

Hartes Vorgehen gegen Quarantänebrecher

Schon seit Anbeginn der sogenannten Pandemie geht die heimische Justiz mit unbeschreiblicher Härte gegen “Quarantänebrecher” vor. Dabei wurde teils sogar Untersuchungshaft gegen die vermeintlichen Übeltäter verhängt. Auch bei manchen Urteilen bleibt einem die Spucke weg. Ein Tiroler fasste vier Monate Haft aus, weil er mit positivem Test einen Friedhof besuchte. Ebenfalls in Tirol setzte es eine saftige Geldstrafe für einen zuvor unbescholtenen Bürger, der seinen stinkenden Biomüll in der Quarantänezeit nach draußen brachte.

Auch in unserem Bundesland gibt es bereits derartig absurde Fälle: Eine Innviertlerin spazierte corona-positiv in einer kleinen Gemeinde um ein Feld und gefährdete dabei nachweislich niemanden. Trotzdem kassierte auch sie eine Geldstrafe. Besonders bedrohlich war letztlich ein Fall, bei dem ein Mann 10 Monate unbedingte Haft aufgebrummt bekam. Sein “Vergehen”? Er begleitete eine negativ getestete Quarantänebrecherin zu einem Termin…

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