Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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IfSG als zahnloser Papiertiger: Doch keine Corona-Maßnahmen in Herbst und Winter?

Das Infektionsschutzgesetz wurde in vielerlei Hinsicht an der Realität vorbei verfasst: Nicht nur, dass Grundrechtseingriffe durch eine Erkrankung wie Covid-19 ohnehin nicht zu rechtfertigen sind – die im Gesetz festgeschriebenen Forderungen an die Krankenhäuser, die fortan tagesaktuelle Daten zur “Infektionslage” liefern sollen, sind schlicht nicht umsetzbar. Patientenschützer sehen das IfSG bereits als zahnlosen Papiertiger; auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft rebelliert.

Kliniken sollen laut Gesetz unter anderem Corona-Infektionen täglich elektronisch an die Gesundheitsämter melden, was nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) technisch überhaupt nicht leistbar sei. Deutschlands Krankenhäuser haben laut einer Pressemitteilung der DKG aktuell keine Möglichkeit, die verpflichtenden Datenlieferungen vollständig zu erfüllen.

Mit diesem Gesetz überzieht das Bundesgesundheitsministerium die Krankenhäuser mit täglichen Verpflichtungen zur Datenlieferung, für die den Krankenhäusern bis heute keine digitalen Schnittstellen zur Verfügung stehen, deren inhaltliche Definition teilweise so unbestimmt ist, dass den gesetzlichen Verpflichtungen nicht sicher gefolgt werden kann, und deren Aussagekraft zur Beurteilung der pandemischen Lage zweifelhaft ist. Obwohl die Deutsche Krankenhausgesellschaft seit Monaten in Arbeitsgruppen und Workshops immer wieder auf die Möglichkeiten und Grenzen der Datenlieferungen hingewiesen hat, haben wöchentlich neue Forderungen der politischen Leitung des Gesundheitsministeriums die vorliegende Gesetzgebung massiv belastet und überfordert. Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit dieser Datenabfragen wurden vielfach komplett ausgeblendet.

Die Verantwortung für die “Misere” sieht man klar bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Laut Pressemitteilung werden Meldungen folgender Daten auch bis ins Jahr 2023 nicht oder nur in abweichender Form möglich sein:

  • “Die Zahl der betreibbaren Betten nicht täglich, sondern einmal wöchentlich und darüber hinaus lediglich bei signifikanten Datenänderungen
  • Keine zusätzlichen indikationsbezogenen Meldungen der Notfallkapazitäten jenseits der existierenden länderspezifischen Meldungen
  • Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über Todesfälle an oder mit Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern
  • Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über die Krankenhausaufnahme mit oder wegen Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern”

Weiterhin warnt man schon jetzt davor, dass Doppelmeldungen durch die kommende Integration der Daten des DIVI-Intensivregisters vermieden werden müssen und fordert die Politik nachdrücklich dazu auf, keine Sanktionen gegen Kliniken zu verhängen, die Lauterbachs “Daten-Utopie” nicht bedienen können.

Die #Digitalisierung verschlafen und trotzdem nach Daten rufen: Die #Krankenhäuser sind nicht in der Lage, die von der Politik geforderten Corona-Daten zu liefern. Wir werden alle Kliniken unterstützen, die in der Folge von Sanktionen betroffen sind. https://t.co/PUFSTXaXNP

— DKG (@DKGev) September 16, 2022

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz bemängelt, dass so das Fundament der Corona-Herbststrategie erschüttert sei: “Die Infektionslage der Krankenhäuser ist Dreh- und Angelpunkt aller Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes”, konstatierte er. Einschränkende Maßnahmen könnten ohne diese Daten aus den Kliniken nicht begründet werden: “Gerade erst beschlossen, droht das Infektionsschutzgesetz ein zahnloser Tiger zu werden.”

Für die Bürger wäre das freilich eine gute Nachricht. Immerhin weist auch die DKG klar darauf hin, dass die Aussagekraft der geforderten Informationen zur Beurteilung der “pandemischen Lage” anzuzweifeln ist. In Wahrheit gibt es eine solche “pandemische Lage” überhaupt nicht mehr – der einzige, der das nicht verstehen will, scheint Karl Lauterbach mitsamt seiner mutmaßlich kollektiv panikgestörten Anhängerschaft zu sein.

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