Durch den Ukraine-Krieg sind Corona und die vom Deutschen Bundestag geplante Impfpflicht seit Tagen weitgehend aus den Schlagzeilen verschwunden. Auch Corona selbst hat inzwischen seinen Schrecken völlig eingebüßt, Omikron ist inzwischen harmloser als die meisten Erkältungswellen all der früheren Vor-Corona-Jahre – was die um ihre liebgewonnene „Pandemie“ besorgten politischen Nutznießer und Alarmisten natürlich nicht abhält, weiterhin Panik zu schüren, auch wenn ihnen keiner mehr zuhören will. Das gilt auch für die Impfung, an der weiterhin festgehalten wird – obwohl sie massivste Nebenwirkungen hat, wie inzwischen nicht mehr zu leugnen ist, und vor allem überhaupt keinen Sinn macht – da sie Infektionen nicht verhindert und die Krankheit, gegen die sie „schützen“ soll, eine harmlose Allerweltsinfektion geworden ist, die nur in extrem seltenen Ausnahmefällen gefährlich wird.
Alledem zum Trotz soll nun 17. März tatsächlich die erste Lesung des Impfpflichtgesetzes, das ernsthaft die allgemeine Impfung zum Ziel hat, erfolgen.
Die Begründung dafür ist in ihrer Faktenresistenz und ihrem Eingriff in die individuellen Grundrechte atemberaubend: Bis auf einige Ausnahmen sollen ab Oktober alle volljährigen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Dieser wird mit drei Impfungen durch die derzeit zugelassenen Impfstoffe erworben. Begründet wird dies damit, dass zur Corona-Prävention „…gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung [stehen]. Studien zeigen, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARSCoV-2 nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen, sondern auch dazu führen, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen, was insbesondere dem Schutz vulnerabler Personengruppen vor einer SARS-CoV-2-Infektion dienlich ist. Auf diese Weise können auch junge und gesunde Menschen durch die Impfung dazu beitragen, dass Personen, die nicht geimpft werden können, oder bei denen die Immunantwort nicht ausreichend ausfällt, vor einer Infektion effektiv geschützt werden. Ausreichend hohe Impfquoten in allen Altersgruppen minimieren zugleich die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung.” Soweit der Antragsentwurf zum Gesetz, das von einer Gruppe Abgeordneter der Regierungsparteien – inbesondere vorangetrieben vom übelsten parlamentarischen Scharfmacher in dieser Sache, dem Grünen Janosch Dahmen.
Kein einziges Wort wahr
Die Bundesregierung soll dabei ermächtigt werden, sowohl die Anzahl der (angeblich) notwendigen Impfungen als auch die Intervallzeiten zwischen den Impfungen künftig „durch Rechtsverordnung” festzulegen. An den Aussagen der Gesetzesvorlage zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen stimmt kein einziges Wort. Die Unzahl an Nebenwirkungen der Impfstoffe dringen immer mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit, wenn die meisten Mainstream-Medien auch nach wie vor versuchen, sie zu ignorieren. Diese Woche wurde Andreas Schöfbeck, seit 21 Jahren Vorstand der BKK ProVita Krankenkasse in München, in einer schauprozessartig ablaufenden Verwaltungsratssitzung fristlos gekündigt,
weil er in einem Brandbrief an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) darauf hingewiesen hatte, dass die Zahl der Nebenwirkungen nachweislich erheblich über den offiziellen Angaben liegt. In einer schäbigen, aus ganzen vier Sätzen bestehenden „Begründung” distanzierte sich die Krankenkasse von Schöfbeck und erklärte, eine „Vereinnahmung durch die sogenannte ‚Querdenker‘-Bewegung” lehne sie „deutlich” ab.
Dabei wären die deutschen Parlamentarier, die nun über den epochalen Wahnsinn eines Pro-Pharma-Lobbygesetzes wie zur nur noch als verbrecherisch zu nennenden Covid-Impfkampagne entscheiden müssen, wahrlich gut beraten, einmal die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. So haben britische Statistiker gerade wieder nachgewiesen, dass auch die Zahlen in Großbritannien massiv verfälscht sind: Es wurde eine rätselhafte Todeszahl von „Ungeimpften” nach den jeweiligen Impfkampagnen festgestellt. In ihrer Studie konnten sie nachweisen, dass es sich dabei sehr wohl um Geimpfte handelte, die jedoch noch nicht als solche registriert waren. Außerdem fanden sie heraus, dass rund 26.000 Todesfälle in der Altersgruppe ab 60 in offiziellen Statistiken nicht auftauchen. Dadurch erfolgt eine weitere erhebliche Verzerrung der Datenlage, wodurch die offiziellen Verlautbarungen zu weiten Teilen faktisch gegenstandslos sind.
Massenweise Belege aus dem Ausland gegen Impfsinn
Außerdem begann diese Woche dann auch die gerichtlich erzwungene Veröffentlichung der Nebenwirkungsstatistik des Pfizer/Biontech-Impfstoffs durch die US-Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA). Diese hätte eigentlich bis Ende des Jahrhunderts (!) unter Verschluss bleiben sollen. Viele Seiten sind nach wie vor geschwärzt. Insgesamt bestätigten sich jedoch die bereits früher durchgesickerten Zahlen von allein 1.223 Todesfällen innerhalb der ersten drei Monate und eine Vielzahl von Nebenwirkungen. In Deutschland verweigert Biontech-Gründer Uğur Şahin derweil weiterhin beharrlich jede konkrete Antwort auf wissenschaftlich fundierte Fragen.
In England waren Ende Februar 81,6 Prozent der Hospitalisierten und 88,5 Prozent der Verstorbenen voll geimpft gewesen. 90 Prozent der Covid-Toten waren geimpft, die meisten davon auch geboostert. Und auch in Australien wird nun von offizieller Seite zugegeben, dass reihenweise Geimpfte an Herzmuskelentzündung sterben.
Darüberhinaus zeigen auch die Zahlen aus Israel, dass in der letzten Februarwoche 2.510 Covid-Infektionen nach der ersten, 13.124 nach der zweiten und 41.933 nach der dritten Impfung auftraten – eine Unmasse, die nur mit faktischer Wirkungslosigkeit der Impfung zu erklären ist.
Die wahren Gründe
Diese keineswegs vollständigen Betrachtungen aus dem Ausland zeigen, dass die vorgeschobene Begründung für das deutsche Impfflichtgesetz also , auch vor dem Hintergrund internationaler Daten, jeglicher Grundlage entbehrt. Weder bewirkt die Impfung einen wirksamen Infektionsschutz, noch besteht (oder bestand jemals) die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems, die abermals als Mitbegründung angeführt wird. Die Impfquote beträgt in Deutschland bis zu 90 Prozent. Wenn bei dieser Zahl kein ausreichender Schutz vorliegt und man immer noch eine allgemeine Impfpflicht für erforderlich hält, ist er auch bei einer Steigerung auf 100 Prozent nicht zu erwarten.
Einer der tatsächlichen und eigentlichen Gründe für das Gesetz dürfte – neben der Sicherung von wirtschaftslobbyistischen Interessen der Hersteller – darin zu finden sein, dass die Bundesregierung viel mehr Impfdosen geordert hat, als für drei Impfungen erforderlich ist. Da diese nach relativ kurzer Zeit erheblich von ihrer ohnehin zweifelhaften Wirkung verlieren, ist ein „Impfabonnement” zu befürchten, wobei dann alle drei bis sechs Monate eine weitere Impfung „notwendig” wird, was die Regierung dann umstandslos anordnen könnte. Zuwiderhandlungen würden dann mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld geahndet, und jede Nichtvorlage eines Impfnachweises auf behördliche Anordnung würde dann einen weiteren Verstoß begründen. Das ist die Dystopie, in die uns der Bundestag hineinmanövriert, wenn er dem Entwurf tatsächlich zustimmt.
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