Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfpflicht vor dem Aus? ELGA erteilt Stich-Plänen der Regierung Abfuhr

Es ist eine Bombe, die die ELGA nun platzen ließ. Eigentlich soll sie die Einrichtung des zentralen Impfregisters übernehmen, mit welchem die Daten der Österreicher so verknüpft werden, dass auch Strafen nach dem Impfpflicht-Gesetz verhängt werden können. Doch nun übermittelte die ELGA der Regierung ein brisantes Papier: Datenschutzrechtliche Gründe sprächen gegen eine Umsetzung, wie sie von der Regierung gewünscht ist. Wird damit der von ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos beschlossene Stich-Zwang endgültig zu Grabe getragen?

Mit dem Verhältnis bzw. der Kommunikation zwischen der Bundesregierung und der ELGA GmbH dürfte es nicht zum Besten stehen. Denn schon bei der Einführung der Impfpflicht sah sich die ELGA GmbH, deren Aufgabe die Einführung und Implementierung der “Elektronischen Gesundheitsakte” ist, außerstande die von der Regierung geforderten Maßnahmen durchzuführen. Denn eigentlich – so die Pläne der Impf-Fanatiker auf der Regierungsbank – hätte schon ab März gestraft werden sollen, wenn man sich dem Corona-Stich verweigert. In einer Stellungnahme zum Impfplicht-Gesetzesentwurf hatte die ELGA dann diesen Plänen eine Abfuhr erteilt. Man sei nicht rechtzeitig informiert und auch gar nicht gefragt worden. Eine technische Umsetzung des Impfregisters sei frühestens im April möglich, hieß es damals.

ELGA-Watsche für Regierung

Nach anhaltenden massiven Protesten, Abstürzen in den Umfragen und der offensichtlichen Wirkungslosigkeit der Impfstoffe – dennoch wird man nicht müde von einer steuergeldfinanzierten Impfkampagne zur nächsten zu hetzen und die kaum nacheisbare Prophylaxe vor schweren Corona-Verläufen zu betonen – wurde die Pflicht zum Corona-Stich vorerst bis 31. Mai ausgesetzt. Doch nun folgt das nächste Debakel für die Bundesregierung. In einem 87-seitigen Dokument zur “Datenschutz-Folgenabschätzung”, welches die ELGA der Regierung übermittelte, hält sie die Impfpflicht für datenschutzrechtlich bedenklich und somit nicht umsetzbar, wie zuerst “Heute” berichtete. Zwar zeigte sich während der Pandemie, dass sich die Regierung für rechtliche Bedenken bei der Umsetzung vieler Corona-Maßnahmen nicht interessierte, viele Verordnungen wurden im Nachhinein vom Höchstgericht kassiert, allerdings verweist die ELGA GmbH darauf, dass ihr bei unzulässiger Verarbeitung der Daten im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe drohen könnten.

Impfgesetz mit Datenschutz nicht vereinbar

Hauptkritikpunkt der ELGA in ihrem Bericht ist, dass das Impfpflichtgesetz mit dem europäischen Datenschutz nicht vereinbar sei. Zudem stünden auch die Verhältnismäßigkeit und auch die Zulässigkeit in Frage. “Maßnahmen – wie etwa die COVID-19-Impfpflicht – können nur verhältnismäßig sein, wenn sie unter anderem geeignet und erforderlich sind. Beide Kriterien sind gegenwärtig nicht erfüllt”, wird auch dem Bericht zitiert. Zudem, so heißt es weiter, sei auch die Eignung nicht gegeben, weil sich nur ein geringer Teil der bisher Ungeimpften aufgrund des Gesetzes zu einem Stich entscheiden würde. Bei der Erforderlichkeit argumentiert die ELGA, dass in Österreich eine Immunitätsrate von 90 Prozent vorläge. Außerdem kann nicht von einer Überlastung der Normalbettenkapazität in Spitälern ausgegangen werden und bei Vorherrschen der Omikron-Variante sei auch eine Überlastung der Intensivbettenkapazitäten ausgeschlossen. Auch gelindere Maßahmen seien noch nicht alle ausgeschöpft. Da somit laut ELGA eine sanktionsbewehrte Impfpflicht nicht verhältnismäßig sei, ist auch eine Verarbeitung personenbezogener Daten derzeit nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unzulässig. Möglich ist allerdings eine Vorbereitung der Systeme für den Fall, sollte eine Impfpflicht wieder zulässig werden.

Regierung beharrt auf Impf-Zwang

Während nun zunächst die Datenschutzbehörde den Bericht der ELGA prüfen und über die Einwände entscheiden muss, will man in der Bundesregierung am Stich-Zwang weiter festhalten. In der ZiB2 erklärte man von Seiten des Gesundheitsministeriums, dass es zum aktuellen Stand besonders wichtig sei, dass “die weiteren Vorbereitungen für das beschlossene Gesetz wie vereinbart durch die ELGA-Geschäftsführung fortgeführt werden”. Zudem verwies man darauf, dass die Impfpflicht-Kommission ohnehin regelmäßig die Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht prüfe. Man darf gespannt sein, zu welchen Ergebnis die Datenschutzbehörde kommt. Die Experten-Kommission der Regierung dürfte bekanntlich vor dem 31. Mai über das weitere Prozedere um die Aussetzung der Impfpflicht beraten.

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