Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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In Italien können Bussgelder für Ungeimpfte nicht versendet werden

Wie sehr manche Covid-Massnahmen auf tönernen Füssen stehen, zeigt das neuste Durcheinander bei den Bussen für Ungeimpfte in Italien. Seit dem 1. Februar 2022 sollten dort alle über 50-Jährigen eine Geldstrafe erhalten, die sich nicht haben «impfen» lassen oder deren Injektionen nicht auf dem neuesten Stand sind. Ausserdem sind seit dem 15. Februar 2022 alle Über-50-Jährigen zur Spritze verpflichtet, um ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Bislang ist jedoch laut Il Tempo.it noch keine einzige Strafe verhängt worden. Die ersten würden wahrscheinlich erst weit nach dem Ende der Pflicht am 15. Juni verschickt werden. Der Grund sei die Schwerfälligkeit des vorgesehenen Mechanismus, zumal sich die Datenschutzbehörde noch nicht dazu geäussert habe, inwieweit die Weitergabe der entsprechenden Listen an andere Institutionen überhaupt rechtmässig ist.

Die zuständigen Behörden wissen somit noch gar nicht, wen sie zu büssen haben. Und es ist nicht einmal bekannt, ob es rechtmässig ist, dass sie diese Informationen erhalten.

Doch selbst wenn die Datenschutzbehörde grünes Licht gebe, sei das Verfahren alles andere als einfach, erklärt Il Tempo.it. Zunächst werde eine Warnung ausgelöst, weil die nichtgeimpften Personen möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung haben.

Erst nach dem Prüfen und Abklären der Unterlagen werde bei einem tatsächlich vorliegenden Verstoss gegen die Impfpflicht die Sanktion ausgelöst. Die Mitteilung müsse dann wie bei einer Verkehrsstrafeinnerhalb innerhalb von 180 Tagen erfolgen und könne angefochten werden. Das Ganze würde Monate dauern.

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